Aktuell
08.12.2011 Der SHV ist gegen die Managed-Care-Vorlage
25.11.2011 EKF fordert bezahlte Elternzeit für Mütter und Väter
25.11.2011 Wichtige Mitteilung des BBT an den SHV
25.11.2011 Neue Studie zur verzögerten Abnabelung
25.11.2011 Kantone konzentrieren hochspezialisierte Kindermedizin
25.11.2011 Schweizer Engagement für die Menschenrechte
25.11.2011 Gesundheitspolitische Prioritäten des Bundesrates
25.11.2011 Neuer Bericht von OECD und WHO
Der SHV ist gegen die Managed-Care-Vorlage
Die Managed-Care-Vorlage - mit der Förderung der integrierten Versorgung und einem neuen verfeinerten Risikoausgleich - ist nach knapp sieben Jahren Beratung am 30. September 2011 von den Eidgenössischen Räten angenommen worden.
Es gibt zwei Gruppierungen, welche das Referendum gegen die Managed-Care-Vorlage lanciert haben: Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) wehrt sich gegen den Verlust der freien Arztwahl, den Managed-Care-Zwang und die Marktverzerrung bzw. den Qualitätsverlust. Der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) und der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) stören sich daran, dass die medizinische Behandlung teurer wird, dass die freie Arztwahl nur noch für Gutverdiener möglich ist, über die hohen Austrittsprämien bei den Managed-Care-Netzwerken, über die falschen Anreize und über das Kassendiktat bei der Wahl der Managed-Care-Netzwerke.
EKF fordert bezahlte Elternzeit für Mütter und Väter
Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) fordert Bundesrat und Parlament auf, eine gesetzlich geregelte bezahlte Elternzeit zu schaffen.
In einem Positionspapier begrüsst die EKF den aktuellen Vorstoss der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) zur Schaffung einer Elternzeit in der Schweiz.
Das Modell der EKFF sieht für die Elternzeit eine maximale Bezugsdauer von 24 Wochen vor. Je vier Wochen davon entsprechen einem individuellen Anspruch von Mutter oder Vater und können nur von dieser Person bezogen werden. Die EKF betrachtet eine Bezugsdauer von 24 Wochen als (absolutes) Minimum. Aus gleichstellungspolitischer Sicht ist es wichtig, dass diese 24 Wochen Elternzeit je hälftig von Mutter und Vater bezogen werden. Im Unterschied zum Vorschlag der EKFF hält es die EKF für notwendig, einen paritätischen Anspruch der Eltern vorzuschreiben. Wie die Erfahrungen mit den verschiedenen Elternurlaubsregelungen in anderen Ländern zeigen, braucht es einen verbindlichen Anspruch und einen starken Anreiz, damit sich Väter tatsächlich stärker an der Kinderbetreuung beteiligen und die Arbeitgeber bereit sind, (auch) ihren männlichen Mitarbeitern Elternurlaub zu gewähren.
Mehr Infos:
Webseite EKF
SHV/FSSF, Wolfgang Wettstein
Wichtige Mitteilung des BBT an den SHV
Nachträglicher Erwerb des Fachhochschultitels/Praxisänderung Weiterbildung
Mit der Änderung der Verordnung des EVD über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels vom 4. Juli 2000 (SR 414.711.5) wurde am 1. Mai 2009 das Verfahren des NTE-FH im Fachbereich Gesundheit (Physiotherapie, Ernährung und Diätetik, Ergotherapie und Hebamme) gestartet.
Die Voraussetzungen für den NTE-FH im Fachbereich Gesundheit sind:
a) ein entsprechendes Diplom einer vom SRK anerkannten Schweizer Schule;
b) eine anerkannte Berufspraxis von mindestens zwei Jahren; und
c) ein Nachdiplomkurs auf Hochschulstufe von mindestens 200 Lektionen oder 10 ECTS im Fachbereich Gesundheit oder eine andere gleichwertige Weiterbildung.
Zum Zeitpunkt der Änderung der Verordnung des EVD über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels bestanden in der Schweiz im Gesundheitsbereich erst seit kurzem Aus- und Weiterbildungen auf Hochschulstufe (Universität, ETH, Fachhochschule). Weiterbildungen wurden hauptsächlich von Fachschulen, Berufsverbänden oder bereichsspezifischen Weiterbildungsinstitutionen entwickelt und angeboten. Deshalb hat der Gesetzgeber die Bestimmung aufgenommen, dass auch eine nicht an einer Hochschule erworbene Weiterbildung angerechnet werden kann, wenn sie die qualitativen Vorgaben (Anzahl Unterrichts- bzw. Lernstunden) erfüllt und in Bezug auf Lernziele, Lehr- und Lernorganisation sowie Fachkompetenz der Dozierenden mit einer Weiterbildung auf Hochschulstufe vergleichbar ist.
Neue Studie zur verzögerten Abnabelung
Mitte November wurde eine neue schwedische Studie im British Medical Journal veröffentlicht.
An vielen Spitälern ist es üblich, die Nabelschnur sofort nach der Geburt abzuklemmen. Dem Neugeborenen wird dadurch ein beträchtliches Blutreservoir der Plazenta entzogen.Laut einer randomisierten klinischen Studie, die im British Medical Journal (BMJ 2011; 343:d7157) vorgestellt wurde, verminderte die frühzeitige Abnabelung die Ferritin-Werte und erhöht die Anämierate im Alter von vier Monaten.
Den Originaltext der Mitteilung und die Studie finden Sie unter den aufgeführten Website-Adressen.
Mehr Infos:
BMJ, Studie zur verzögerten Abnabelung, Nov 2011
BMJ, Medienmitteilung Abnabelung November 2011
SHV/FSSF, Wolfgang Wettstein
Kantone konzentrieren hochspezialisierte Kindermedizin
Das Beschlussorgan bestehend aus den Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren von 10 Kantonen hat im September 2011 wichtige Entscheide zur Konzentration der hochspezialisierten Medizin gefällt.
Eine optimale Versorgung von extremen Frühgeborenen
In der Schweiz benötigen jährlich rund 800 Frühgeborene eine hochspezialisierte intensivmedizinische Betreuung. Insbesondere die Versorgung von extremen Frühgeborenen, d.h. von Frühchen, welche vor der 28. Schwangerschaftswoche geboren werden, stellt höchste Ansprüche an Ärzte und Pflegende. Die Behandlung und Pflege dieser jungen Risikopatienten soll zukünftig auf neun Perinatalzentren konzentriert werden. Es sind dies die Perinatalzentren der Universitätsspitäler Genf, Lausanne, Bern und Zürich sowie der universitären Kinderspitäler beider Basel (UKBB) und Zürich als auch der Kantonsspitäler Luzern, Aarau, Chur und St. Gallen (gemeinsam mit dem Ostschweizer Kinderspital). Diese Neonatologien der höchsten Versorgungsstufe verfügen über die notwendige Erfahrung und Infrastruktur, um die optimale Betreuung dieser Neugeborenen zu gewährleisten und ihnen dadurch einen optimalen Start ins Leben zu ermöglichen.
Weitere Informationen sind auf der Webseite der GDK zu finden.
Mehr Infos:
Webseite der GDK, Bern
SHV/FSSF, Wolfgang Wettstein
Schweizer Engagement für die Menschenrechte
Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) wurde auf Initiative des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) gegründet und ist seit April dieses Jahres operativ tätig. Es soll den Prozess der Umsetzung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen der Schweiz auf allen Stufen unseres Staatswesens fördern und erleichtern. Das SKMR verfügt über ausgewiesene Menschenrechtskompetenzen, v.a. in den sechs Bereichen Migration, Polizei und Justiz, Geschlechterpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, institutionelle Fragen und Wirtschaft und Menschenrechte.
Das SKMR trägt mit Studien, Tagungen, Informationsarbeit und Ausbildung praxisorientiert zur Stärkung der Kapazitäten von Behörden aller Stufen, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft im Bereich des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte in der Schweiz bei und fördert die öffentliche Diskussion über Menschenrechte. Es bearbeitet Aufträge der öffentlichen Hand, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft.
Mehr Infos:
Webseite SKMR, Bern
SHV/FSSF, Wolfgang Wettstein
Gesundheitspolitische Prioritäten des Bundesrates
Unter dem Titel «Optimal vorsorgen und optimal versorgen zu tragbaren Kosten» soll das Potenzial des schweizerischen Gesundheitssystems noch besser ausgeschöpft werden.
Ziel ist, die Qualität, aber auch die Transparenz weiter zu erhöhen, sowie die Effizienz zu steigern und somit auch die Kosten zu dämpfen. Deshalb setzt der Bundesrat in der Gesundheitspolitik seine Prioritäten wie folgt:
Er will erstens die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung verstärken.
Zweitens hat er kurzfristige Sparmassnahmen eingeleitet und drittens will er das Gesundheitssystem mittel- und langfristig reformieren.
Mehr Infos:
Webseite Bundesamt für Gesundheit BAG
SHV/FSSF, Wolfgang Wettstein
Neuer Bericht von OECD und WHO
Der diesjährige Bericht von OECD und WHO über das schweizerische Gesundheitssystem ist der zweite nach dem Jahr 2006.
Der Bericht ist sowohl eine Aktualisierung als auch eine Vertiefung dreier wichtiger Themen: Die allgemeine Gouvernanz des Systems, die Krankenversicherung und das Gesundheitspersonal. Die OECD und die WHO sprechen eine Anzahl von Empfehlungen aus, die in der Zusammenfassung des Berichts enthalten sind.
Mehr Infos:
Webseite BAG
SHV/FSSF, Wolfgang Wettstein