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Archiv "Newsletter"


Aktuell

15.03.2013  Mehr Frauen mit Hochschulabschluss
15.03.2013  Traumatische Geburt: Albträume und Flashbacks
15.03.2013  Der Bundesrat setzt Psychologieberufegesetz in Kraft
15.03.2013  Eisen: gerne weniger
15.03.2013  Macht Sectio dick?
15.03.2013  ch.ch - die erste Adresse für Fragen an Behörden
15.03.2013  Alle Schwangeren gleich behandeln
27.02.2013  Bericht zum Kaiserschnitt in der Schweiz erschienen

 

Mehr Frauen mit Hochschulabschluss

Der Anteil Frauen zwischen 25 und 64 Jahren mit einer Hochschulbildung hat sich seit 1999 mehr als verdoppelt: von 9,0% auf 21,7% im Jahr 2011. In einem bescheideneren Ausmass ist auch bei den Männern ein Anstieg zu verzeichnen, und zwar von 20,1% auf 27,6%. Immer weniger Frauen haben nur einen obligatorischen Schulabschluss.

Wenig hat sich hingegen in der geschlechtsspezifischen Berufs- und Studienfachwahl geändert. In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sie sich ein wenig aufgeweicht. Junge Männer wählen oft und häufiger als junge Frauen technische Berufe und Studiengänge. Junge Frauen treten hingegen oft und häufiger als junge Männer in Berufsausbildungen und Studiengänge des Gesundheitswesens, der Geistes- und Sozialwissenschaften, der sozialen Arbeit sowie in die Lehrkräfteausbildung ein. Junge Frauen wählen häufiger als in der Vergangenheit männertypische Bildungsfelder und Studiengänge: In allen universitären Fachbereichsgruppen sowie in den männertypischen Bildungsfeldern auf der Sekundarstufe II und in Fachhochschulen ist der Frauenanteil gestiegen. Hingegen entscheiden sich junge Männer nach wie vor nicht häufiger für frauentypische Ausbildungen. (Quelle: BFS, März 2013)

Mehr Infos: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/medienmitteilungen.html?pressID=8583

SHV/FSSF, Wolfgang Wettstein


 

Traumatische Geburt: Albträume und Flashbacks

Über Postpartale Depressionen wird unter Fachleuten mittlerweile viel gesprochen. Weniger bekannt ist, dass Frauen nach einer traumatisch verlaufenen Geburt unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leiden können. Typische Symptome sind überwältigende Erinnerungsattacken (Flashbacks), Albträume, Phobien und emotionale Taubheit bei gleichzeitig erhöhter Erregbarkeit (Schlafstörungen, Reizbarkeit). In einer kanadischen Studie litten einen Monat post partum bis zu 7.6% der Studienteilnehmerinnen unter einer PTBS, bis zu 16.6% hatten zumindest einige Symptome (partielle PTBS). Die Autorinnen der Studie plädieren dafür, im Wochenbett nebst den inzwischen vielerorts etablierten Screenings auf postpartale Depression auch ein Screening auf postpartale PTBS einzuführen.

Studie: Verreault N et al.: PTSD following childbirth: A prospectoive study of incidence and risk factors of Canadian women. J. Psychosom Res 2012; 73: 257263
Quelle: Hebammenforum, DHV, 02/2013

SHV/FSSF, Wolfgang Wettstein


 

Der Bundesrat setzt Psychologieberufegesetz in Kraft

Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz über die Psychologieberufe per 1. April 2013 in Kraft.
Mit dem neuen Gesetz werden geschützte Berufsbezeichnungen eingeführt und die Aus- und Weiterbildung sowie die Berufsausübung der Psychotherapeutinnen und -therapeuten geregelt.

Das Psychologieberufegesetz wurde 2011 vom Parlament verabschiedet. Es ist das Ergebnis zweier unterschiedlicher Gesetzgebungsaufträge: bereits vor 15 Jahren erteilte der Bundesrat den Auftrag, die Aus- und Weiterbildung der nichtärztlichen Psychotherapeutinnen und -therapeuten in einem eigenen Gesetz zu regeln. In der Folge wurden 2001 zwei parlamentarische Vorstösse überwiesen, die beide einen geschützte Titel für Psychologinnen und Psychologen forderten und damit den Gesetzgebungsprozess in Gang setzten.

Künftig darf sich in der Schweiz nur noch Psychologin oder Psychologe nennen, wer über einen Masterabschluss oder einen gleichwertigen Studienabschluss in Psychologie verfügt. Damit wird Transparenz auf dem bisher unübersichtlichen Markt psychologischer Angebote geschaffen. Personen, die psychologische Dienstleistungen in Anspruch nehmen, werden dadurch vor Täuschung geschützt.

Mit eidgenössischen Weiterbildungstiteln wird zudem ein neues Qualitätslabel in den Fachgebieten Psychotherapie, Neuropsychologie, klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie sowie Kinder- und Jugendpsychologie eingeführt. Mit dem Instrument der Akkreditierung wird die Qualität der entsprechenden Weiterbildungen überprüft. Weiterbildungsinstitute müssen akkreditiert sein und sich regelmässig überprüfen lassen, um eidgenössische Weiterbildungstitel verleihen zu können.

Mehr Infos: http://www.bag.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/01217/index.html?lang=de&msg-id=48161

SHV/FSSF, Wolfgang Wettstein


 

Eisen: gerne weniger

Eisenpräparate in der Schwangerschaft ein- bis dreimal in der Woche zu nehmen schützt genauso gut wie die tägliche Einnahme. Eine Literaturanalyse der renommierten Cochrane Database fand 18 Studien zum Thema mit insgesamt 4000 Teilnehmerinnen. Schwangere, die ein- bis dreimal über die Woche verteilt Eisenpräparate einnahmen, waren gegen Ende der Schwangerschaft nicht öfter anämisch als jene, die sie täglich einnahmen und ihre Kinder kamen nicht häufiger zu früh oder mit einem niedrigen Geburtsgewicht auf die Welt.

Studie: Pena-Rosas JP et al. Intermittent oral iron supplement during pregnancy. Cochrane Database Syst Rev. 2012 Jul 11;7: CD009997
Quelle: Hebammenforum, DHV, 11/2012

SHV/FSSF, Wolfgang Wettstein


 

Macht Sectio dick?

Erst Skalpell, später dick? Kinder, die per Kaiserschnitt zur Welt kommen, haben nach einer US-amerikanischen Studie ein deutlich erhöhtes Risiko für späteres Übergewicht.
Von 1225 Kinder, deren Mütter bereits während der Schwangerschaft in die Studie aufgenommen worden waren, wurden 284 durch Sectio geboren. Im Alter von 3 Jahren waren 15.7& der Sectio-Kinder übergewichtig, aber nur 7.5 der vaginal Geborenen. Möglicherweise spielt die Darmflora eine Rolle: Kaiserschnitt-Kinder haben mehr Firmicutes-Bakterien (gute Nahrungsverwerter) im Darm, die auch bei übergewichtigen Erwachsenen vermehr zu finden sind, dafür weniger Bacteroides-Bakterien (schlechte Nahrungsverwerter).

Studie: Huh SY et al.: Delivery by cesarean section and risk of obesity in pre-school age children: a cohort study. Arch Dis Child 202; 97: 610616
Quelle: Hebammenforum, DHV, 11/2012

SHV/FSSF, Wolfgang Wettstein


 

ch.ch - die erste Adresse für Fragen an Behörden

Die Öffentlichkeit richtet jeden Tag viele Fragen an den Staat und seine Behörden. In der föderalistisch organisierten Schweiz ist es für die Menschen aber nicht immer einfach zu wissen, an wen sie sich wenden sollen.

Das neue ch.ch bietet einen einfachen und schnellen Online-Zugang zu den gewünschten Informationen. Einfach und schnell deshalb, weil ch.ch die Themen konsequent gemäss der Nachfrage und in der Sprache der Bürgerinnen und Bürger präsentiert.

Gemeinschaftswerk von Bund und Kantonen
ch.ch ist ein Gemeinschaftsangebot von Bund und Kantonen. Es wurde 2006 eingerichtet und nach sechsjähriger Betriebszeit von Grund auf erneuert. Ziel der Erneuerung war, das Angebot konsequent auf die Nachfrage und Nutzungsgewohnheiten der User auszurichten. Deshalb kommuniziert ch.ch auch via Facebook, Youtube und Twitter mit der Öffentlichkeit und ist mit dem Smartphone ebenso gut nutzbar wie mit Tablett und PC. Informiert wird in fünf Sprachen (deutsch, französisch, italienisch, rätoromanisch und englisch). ch.ch ist wie die meisten Behördenangebote im Web für behinderte Menschen barrierefrei nutzbar.

15 Rappen pro Einwohner
Die jährlichen Betriebskosten von ch.ch betragen maximal 15 Rappen pro Einwohner und Jahr oder 1,2 Millionen Schweizer Franken. Davon übernehmen Bund und Kantone je die Hälfte. Die BK hat in einer Studie vor der Erneuerung des Angebots nachgewiesen, dass das Online-Angebot eine sehr effiziente Form der Behördenkommunikation ist.

ch.ch als Element von E-Government Schweiz
ch.ch ist ein Teil von E-Government Schweiz. Der Bundesrat hat sich mit seiner E-Government-Strategie zum Ziel gesetzt, dass Private und die Wirtschaft ihre Behördenangelegenheiten dank Internet speditiver abwickeln können. ch.ch ist ein wichtiges Element zur Erreichung dieses Ziels

Mehr Infos: https://www.ch.ch

SHV/FSSF, Wolfgang Wettstein


 

Alle Schwangeren gleich behandeln

Der Bundesrat unterstützt die parlamentarische Initiative «Kostenbeteiligung bei Mutterschaft. Gleichbehandlung».
Die Initiative fordert, dass die Behandlungskosten bei Komplikationen während einer Schwangerschaft von der Kostenbeteiligung in der Grundversicherung befreit werden.

In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind die Leistungen bei Mutterschaft von der Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) befreit. Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat diese Bestimmung jedoch so ausgelegt, dass Behandlungskosten, die während einer Schwangerschaft durch Komplikationen entstehen, als Krankheitskosten gelten und der Kostenbeteiligung unterstehen. Einzig bei Frauen, deren Schwangerschaft komplikationslos verläuft, wird keine Kostenbeteiligung erhoben. Dadurch werden Frauen benachteiligt, bei denen es während der Schwangerschaft zu Komplikationen kommt. Diese Benachteiligung will die parlamentarische Initiative beseitigen.

Der Bundesrat schliesst sich in seiner Stellungnahme dem Anliegen der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates an und unterstützt die entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung.

Mehr Infos: http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00305/13845/index.html?lang=de

SHV/FSSF, Wolfgang Wettstein


 

Bericht zum Kaiserschnitt in der Schweiz erschienen

Im Jahr 2010 wurde bei einem Drittel der Geburten ein Kaiserschnitt durchgeführt. Die Gründe für diese hohe Rate sind nicht eindeutig zu erklären, wie ein Bericht in Erfüllung eines Postulats der Genfer Ständerätin und Präsidentin des Schweizerischen Hebammenverbandes Liliane Maury Pasquier festhält. Dieser wurde heute vom Bundesrat zur Kenntnis genommen.

Mit einer Kaiserschnittrate von einem Drittel belegt die Schweiz im Vergleich mit anderen Staaten der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) einen der vorderen Ränge. Die Kaiserschnittrate weist grosse kantonale und regionale Unterschiede auf: so wurden 2010 im Kanton Zug bei 42,7 Prozent der Geburten ein Kaiserschnitt durchgeführt, im Kanton Jura waren es mit 19,2 Prozent knapp die Hälfte. Der Anteil an Kaiserschnitten ist zudem in städtischen Gebieten tendenziell höher als in ländlichen.

Der Bericht zeigt auf, dass die hohe Kaiserschnittrate in der Schweiz nicht mit einfachen Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen erklärt werden kann. Vielmehr spielen verschiedene Einflussfaktoren auf Seiten der Gebärenden und der geburtsmedizinischen Versorgung eine Rolle.

So erhöhen einerseits ein höheres Gebäralter oder eine private Spitalzusatzversicherung die Wahrscheinlichkeit einer Kaiserschnittgeburt. Andererseits wird in der internationalen Diskussion der weltweit beobachtbare Anstieg der Kaiserschnittrate in den vergangenen 20 Jahren massgeblich auf eine veränderte Beurteilung der Geburtsrisiken zurückgeführt. Dies hat zur Folge, dass geburtsmedizinische Eingriffe auch bei unproblematisch verlaufenden Schwangerschaften zunehmen.

Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass eine Kaiserschnittgeburt zu höheren gesundheitlichen Risiken für die Mutter bei den folgenden Schwangerschaften und Geburten führen kann, wie Plazentastörungen oder ein Gebärmutterriss unter der Geburt. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Kaiserschnittgeburt erhöht.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG), Medienmitteilung vom 27. Februar 2013

Der Bericht in Erfüllung des Postulats und die Synthese wissenschaftlicher Analysen sind unter dem angegebenen Link zu finden.

SHV-Medienmitteilung Postulat Kaiserschnitte
Information Postulat Kaiserschnittraten

Mehr Infos: http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/13641/index.html?lang=de

SHV/FSSF, Wolfgang Wettstein