Klares Zeichen gegen genitale Verstümmelung setzen
Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats
Der Bundesrat begrüsst die Einführung einer neuen, eigenständigen Strafnorm gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien. Dies setzt ein klares Zeichen und trägt zur Verhinderung und Bekämpfung solcher Praktiken bei, hält der Bundesrat in seiner am 25. August 2010 veröffentlichten Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats fest.
Schon nach geltendem Recht sind sämtliche Formen von Verletzung weiblicher Genitalien strafbar. Solche Handlungen erfüllen den Tatbestand der schweren oder der einfachen Körperverletzung.
Dennoch erachtet der Bundesrat die vorgeschlagene Änderung aus politischen Gründen als angezeigt. Sie setzt zudem ein wichtiges Zeichen, dass solche Praktiken mit allen Mitteln zu bekämpfen sind. Der Bundesrat erinnert ferner daran, dass das Strafrecht nicht das einzige Mittel sein kann, um Frauen vor Verletzungen ihrer Genitalien zu schützen. Er weist in seiner Stellungnahme namentlich auf die besondere Bedeutung von Aufklärungskampagnen in Migrantenkreisen hin.
Auch Auslandstraftaten werden bestraft
Gemäss der neuen Strafbestimmung wird die Verstümmelung der weiblichen Genitalien künftig nach dem schweizerischen Strafrecht verfolgt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit von Täter und Opfer, vom Tatort und vom dort geltenden Recht, sofern der Täter sich in der Schweiz befindet. Angesichts der Schwere der Delikte und des Umstandes, dass die Opfer häufig Unmündige sind, ist der Bundesrat mit der vorgeschlagenen Einführung des unbeschränkten Universalitätsprinzips einverstanden.
Herausgeber:
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Die Dokumente zu dieser Medienmitteilung finden Sie auf der Website des EJPD
Mehr Infos:
http://www.ejpd.admin.ch
30.08.2010, SHV/FSSF, Gerlinde Michel