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Sistierte Leistungen bei säumigen Prämienzahlern
Kantone müssen einspringen
Bezahlt ein Versicherter seine Krankenkassenprämien nicht, muss künftig der Kanton 85 Prozent der Forderungen der Krankenkassen übernehmen. Mit 165 zu 1 Stimmen hat der Nationalrat eine entsprechende Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) gut geheissen.
Die Revision sieht auch vor, dass die Kassen ihre Leistungen an säumige Prämienzahler nicht mehr sistieren dürfen. Aufgrund eines Antrages von Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) hat der Rat jedoch mit 109 zu 58 Stimmen eine Hintertür offen gelassen: Die Kantone können Versicherte, die trotz Mahnung und Betreibung nicht bezahlen, auf einer Liste erfassen, wobei auch ein Prämienaufschub möglich bleibt.
Das Geschäft geht nun in den Ständerat (Zweitrat). Die ständerätliche Ge-sundheitskommission (SGK-SR) berät das Geschäft an ihrer Sitzung vom 10. November 2009.
Quelle: ecopolitics
23.10.2009, SHV/FSSF, Gerlinde Michel
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