Fort- und Weiterbildung SHV
Ständige Qualitätssicherung im Hebammenberuf
Das Kursprogramm des Schweizerischen Hebammenverbandes bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen und persönlichen Weiterbildung. Der Verband versucht den verschiedenen Bedürfnissen der Hebammen in den unterschiedlichen Regionen mit diversen Angeboten gerecht zu werden. Dadurch trägt er zu einer ständigen Qualitätssicherung im Hebammenberuf bei. Das Angebot steht grundsätzlich allen Interessierten offen.
Unser Kursangebot für Sie
Das gesamte Angebot der Fort- und Weiterbildung des Schweizerischen Hebammenverbandes
finden Sie neu in der Agenda auf der Website:
Start4neo
https://www.neonet.ch/training-courses
FAQ E-log
Für wenn gilt die Weiterbildungspflicht?
- SHV-Mitglieder, welche als frei praktizierende Hebammen in eigener fachlicher Verantwortung arbeiten und über eine persönliche ZSR-Nummer als natürliche Person verfügen.
- SHV-Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder, welche als angestellte Hebammen in einer Organisation der Hebamme gemäss KVV, Art. 45a (juristische Person) oder in einer Einzelfirma (natürliche Person) tätig sind.
Hinweis: Die SHV-Weiterbildungspflicht gilt nicht für ausschliesslich angestellte Hebammen von Spitälern und Geburtshäusern auf einer kantonalen Spitalliste.
Wie viele log-Punkte brauche ich, damit ich die Weiterbildungspflicht erfülle?
SHV-Mitglieder oder Nicht-Mitglieder, die der Weiterbildungspflicht SHV unterliegen müssen innerhalb von drei Jahren 75 log-Punkte nachweisen. Die minimale Punktezahl mit Label beträgt 30 log-Punkte in drei Jahren; die maximale Punktezahl auf informellen Bildungstätigkeiten 30 log-Punkte in drei Jahren. Angebote ohne Label dürfen mit bis zu 45 Punkten in drei Jahren erfasst werden.
Beispiele (jeweils für eine Zeitdauer von drei Jahren):
- 30 Punkte für Angebote mit Label + 30 Punkte für informelle Bildungstätigkeiten + 15 Punkte für Angebote ohne Label oder
- 30 Punkte für Angebote mit Label + 45 Punkte für Angebote ohne Label oder
- 30 Punkte für Angebote mit Label + 20 Punkte für informelle Bildungstätigkeiten + 25 Punkte für Angebote ohne Label
Reduktion der obligatorischen Log-Punkte für den Zyklus 2020-2022
Die Verbandsspitze hat aufgrund der grossen Herausforderungen während und nach dem Shutdown 2020 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Einführung der neuen Einzelleistungstarifstruktur betreffend ambulante Hebammenleistungen, die ebenfalls zusätzlichen Zeitaufwand birgt, beschlossen, die geforderte Anzahl an Log-Punkten zu reduzieren. Neu gilt daher für den Weiterbildungszyklus 2020 bis 2022 Folgendes:
Insgesamt müssen 50 anstelle von 75 Punkten erreicht werden, das bedeutet eine Reduktion von insgesamt 25 Punkten.
Die Reduktion verteilt sich wie folgt: Bildungstätigkeiten mit Label 15 Log-Punkte, Bildungstätigkeiten ohne Label 15 Log-Punkte, informelle Bildungstätigkeiten max. 20 Log-Punkte.
Obligatorische Weiterbildungen:
SHV-Mitglieder oder Nicht-Mitglieder, die der Weiterbildungspflicht SHV unterliegen müssen die zwei Pflichtweiterbildungen zu den Themenschwerpunkten «Reanimation des Neugeborenen» sowie «Reanimation des Erwachsenen» je einmal während des Dreijahreszyklus der Fort- und Weiterbildung absolvieren (2020 bis 2022). Der Bildungsanbieter kann frei gewählt werden. Interne und externe, nationale oder internationale Angebote werden akzeptiert, sofern ein Basic-Life-Support-Zertifikat (BLS-Zertifikat) und ein start4neo-Zertifikat vorliegen.
Wie erfasse ich eine BLS-AED-SRC- oder start4neo-Fortbildung?
Loggen Sie sich in Ihr e-log Konto ein, gehen Sie zu Portfolio, klicken Sie auf "Neue Bildungsleistung erfassen" (oben rechts) und dann auf "ohne Label". Füllen Sie die Daten aus (Lernaktivität: Kurs, Titel: start4neo oder BLS-AED-SRC, Datum, Stunden: 4h) und laden Sie schließlich die Bestätigung hoch und speichern diese. Diese Fortbildungen erscheinen im Portfolio und werden als obligatorische Fortbildung angerechnet.
Was passiert, wenn ich die Weiterbildungsanforderungen nicht erfülle?
Die Sanktionen bei Nichterfüllung der Weiterbildungspflicht finden Sie hier: https://www.hebamme.ch/verband/organisation/
Was passiert, wenn eine Hebamme während eines Weiterbildungszyklus selbstständig wird?
Bei allen Hebammen, die innerhalb des festgelegten Weiterbildungszyklus in die Freiberuflichkeit wechseln, wird die geforderte Anzahl log-Punkte prozentual reduziert. Pro Zyklusjahr, in das sie später einsteigt, werden maximal 25 Punkte erlassen.
Bei unterjährigem Einstieg reduziert sich die geforderte (Jahres-)Punktezahl wie folgt:
- Quartal des Jahres: um 10 Punkte (es müssen noch 15 Punkte erarbeitet werden)
- Quartal: um 12,5 Punkte (es müssen noch 12,5 Punkte erarbeitet werden)
- Quartal: um 15 Punkte (es müssen noch 10 Punkte erarbeitet werden)
- Quartal: um 17,5 Punkte (es müssen noch 7,5 Punkte erarbeitet werden)
Ausschlaggebendes Datum für die Berechnungsgrundlage der Gesamtpunktzahl bei unterjährigem Einstieg ist das Datum der Erteilung der Zahlstellennummer (ZSR-Nummer) durch die SASIS AG. Die Verteilung der Punkte ist frei, aber die obligatorischen Weiterbildungen müssen besucht werden.
Zum Beispiel eine fpH, die im Februar 2021 begonnen hat:
50 (Startanforderung) - 25 (für 2020) - 10 (1. Quartal des Jahres 2021: 10 Punkte ) = 15 log-pkt
Wie kann man Dokumente online stellen?
Film "Dokumente online stellen" https://www.youtube.com/watch?v=gFNMCGIOIIQ
Wie erhalte ich eine Teilnahmebestätigung?
Einloggen, unter "e-log Portfolio" den Kurs suchen, auswählen, auf der rechten oberen Seite "Kursangebot exportieren" auswählen, das pdf öffnen und nach Wunsch ausdrucken.
Was bedeutet «mit Label»?
Das Label für Weiterbildungsangebote ist eine Massnahme der Qualitätssicherung. Mit dem Label wird garantiert, dass alle zertifizierten Kurse den Qualitätskriterien von e-log entsprechen.
Alle Angebote mit Label sind in der Agenda auf www.e-log.ch zu finden.
Was bedeutet «ohne Label»?
Bildungstätigkeiten ohne Label wie z. B. die Teilnahme an spitalinternen Weiterbildungen oder an Weiterbildungen von anderen Bildungsanbieter sowie die Teilnahme an Symposien, Kongressen, E-Learning-Sequenzen können manuell durch die Hebamme erfasst werden. Ohne Label bedeutet nicht, dass das Bildungsangebot qualitativ ungenügend wäre. Verschiedene Gründe können zu einem Bildungsangebot ohne Label führen: Z. B. muss diejenige Person, die bei spitalinternen Fallvorstellungen vorspricht, keine pädagogisch-didaktische Weiterbildung vorweisen, oder die Teilnehmenden müssen keinen Feedbackbogen ausfüllen. Beides sind u. a. Kriterien für die Vergabe eines Labels und würden für diesen speziellen Fall wenig Sinn ergeben; trotzdem sind interne Fallvorstellungen wichtig, und der Lerneffekt ist bekannterweise gross.
Eine aktuelle Liste aller manuell erfassbaren Bildungstätigkeiten sind auf www.e-log.ch zu finden.
Wie kann man Dokumente online stellen?
Film "Dokumente online stellen".
Wie erhalte ich eine Teilnahmebestätigung?
Einloggen, unter "e-log Portfolio Kursteilnahmen " die Veranstaltung suchen, auswählen, auf der rechten oberen Seite "Bildungsangebot exportieren" auswählen, das pdf öffnen und nach Wunsch ausdrucken.
Was bedeutet «informelle Bildungstätigkeit»?
Hebammen haben die Möglichkeit, informelle Bildungstätigkeiten wie geleistete Berufsverbandstätigkeit, Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Supervisionseinheiten sowie Arbeit in Qualitätszirkeln zu erfassen, zu dokumentieren und anrechnen zu lassen. Dies fördert die Vernetzung der freiberuflichen Hebammen und trägt zu einer Qualitätssteigerung bei. Eine ausführliche Liste der manuelle erfassbaren Bildungstätigkeiten finden Sie hier.
Beispiele für manuell erfassbare Bildungstätigkeiten des SHV
Definition von «Berufsverbandstätigkeit» (informelle Bildungsleistung):
- Sektions-/Zentralvorstandstätigkeit: pauschal 10 log-Punkte pro Gruppe pro Jahr
- Leitung von Fachgruppensitzungen, Arbeitsgruppen, Kongresskomitee, Vereinen, PK: pauschal 10 log-Punkte pro Gruppe pro Jahr (unabhängig von der Anzahl Sitzungen)
- Teilnahme an Fachgruppensitzungen, Arbeitsgruppen, Kongresskomitee, Vereinssitzungen, PK: pauschal 10 log-Punkte pro Gruppe pro Jahr (unabhängig von der Anzahl Sitzungen)
- Teilnahme Beirat: pauschal 10 log-Punkte pro Jahr
- Soundingboard: pauschal 10 log-Punkte pro Jahr
Definition von «Richtlinie erstellen» (informelle Bildungsleistung):
- Diese Leistung darf als Bonus zusätzlich wie folgt verwendet werden: für die Leitung von Fachgruppensitzungen, Arbeitsgruppen pauschal 5 log-Punkte pro Gruppe pro Jahr (unabhängig von der Anzahl Sitzungen)
Definition von «Work-Shadowing» (informelle Bildungsleistung):
- Pauschal 3 log-Punkte pro Tag Work-Shadowing
Definition von «Besuch/Teilnahme Hauptversammlung Berufsverband» (formelle Bildungsleistung):
- DV des SHV: pauschal 2 log-Punkte pro Teilnahme
- HV der Sektion: pauschal 2 log-Punkte pro Teilnahme
Sämtliche Bildungstätigkeiten müssen mit dem Protokoll (mit Angabe der Teilnehmenden) nachgewiesen werden.
Module CAS, DAS, MAS:
- Nach abgeschlossenem CAS, DAS, MAS können diese Weiterbildungsleistungen unter „nicht gelabelt“ manuell erfasst werden.
Wichtiger Hinweis für Mitglieder, die während eines Zyklus Mutterschaftsurlaub beziehen:
Unter manuell erfassbare Bildungstätigkeiten kann neu „Mutterschaftsurlaub“ eingetragen werden. Diese Pauschale von 10 log-pkt gilt pro Mutterschaftsurlaub. Um den Urlaub zu belegen, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können eine Kopie des Familienbüchleins an der entsprechenden Stelle in Ihrem e-Log-Portfolio anbringen oder sie dem SHV per HIN-Mail schicken, wenn dies bei der Kontrolle verlangt wird. (Mail an: schweizerischer-hebammenverband@hebamme-hin.ch )
Wichtiger Hinweis für Mitglieder, die Absenzen wegen Krankheit/Unfall haben:
Bei Unfall oder bei Krankheit nach welchem mehr als 3 Monate nicht gearbeitet werden kann und somit eine Weiterbildung nicht möglich ist kann „Krankheit“ oder „Unfall“ unter manuell erfassbare Bildungstätigkeiten eingetragen werden. Um die Abwesenheit zu belegen, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können eine Kopie des Zertifikats an die entsprechende Stelle in Ihrem E-Log-Portfolio anhängen oder es dem SHV per HIN-Mail schicken, wenn dies bei der Kontrolle verlangt wird. (Mail an: schweizerischer-hebammenverband@hebamme-hin.ch )
Wer kann mein log-Buch kontrollieren?
In das log-Buch kann ausser der/dem Nutzer/in nur die die Geschäftsstelle des jeweiligen Verbandes Einblick bekommen.
Neue Formulare zum Arbeitsplatz-basierten Assessment
Die neuen Dokumente betreffend Begriffserklärungen zu einzelnen Bildungsleistungen sowie die entsprechenden Vorlagen zum Erfassen von Bildungsleistungen im Arbeitsplatz-basierten Assessment finden Sie in Deutsch, Französisch und Italienisch im Intranet des SHV unter HebammenWiki, 3.3 e-log.
Was bedeutet Arbeitsplatz-basiertes Assessment?
- Vorlagen zum Erfassen von «Direct Observation of Procedural Skills» und «Mini-Clinical Evaluation»: Beide Bildungsleistungen können ohne Label mit zwei Log-Punkten manuell erfasst werden.
Was ist eine Fallvorstellung-Besprechung?
- Sie gilt als informelle Bildungsleistung und kann mit einer Pauschale von einem Log-Punkt pro Fall erfasst werden.
Was bedeutet Work- oder Job-Shadowing in der Hebammenarbeit?
- Es ist eine Form der teilnehmenden Beobachtung und dauert meist einen Tag. Diese informelle Bildungsleistung wird mit einer Pauschale von drei Log-Punkten abgegolten. Damit die Bildungsleistungen beim Controlling berücksichtigt werden, müssen bei deren manueller Erfassung die geforderten Nachweise gemäss dem Dokument «Bildungsleistungen und Pauschalen» in den Downloads auf der Plattform www.e-log.ch hinterlegt werden.
Keyuser e-log für den First Level Support
Die Ansprechperson Ihrer Sektion für den First Level Support finden Sie unter: https://www.hebamme.ch/verband/sektionen/
Wer bestimmt die Anzahl log-Punkte pro Bildungsangebot?
Es gibt Vorgaben wie bei einem Kongresstag dieser ergibt 5 log pkt sonst ist es 1 log pkt pro Stunde Weiterbildung.
Warum braucht es ein Label?
Das Labeln der Weiterbildungsangebote ist eine Massnahme der Qualitätssicherung.
Warum ist das Label nicht gratis?
Die Nutzung der Plattform www.e-log.ch ist als Mandant für den SHV mit Kosten verbunden. Die jährlich anfallenden Kosten für Mitglieder des SHV werden mit dem Mitgliederbeitrag abgegolten.
Externe Bildungsanbieter haben die Möglichkeit, unter dem Mandat des SHV für eigene Angebote einen Labelantrag zu stellen. Die anfallenden Kosten für ein Label werden ihnen in Rechnung gestellt. Diese sind moderat und können der Gebührenordnung auf der Plattform entnommen werden. Bildungsanbieter mit mehreren Angeboten können von Rabatten profitieren, diese sind auch unter der Gebührenordnung vermerkt.
www.e-log.ch
Alle Fort - und Weiterbildungsangebote finden Sie auf unserer Plattform www.e-log.ch. Nachdem Sie sich als Gesundheitsfachperson einmalig registriert haben, können Sie sich für alle Fort- und Weiterbildungen anmelden.
Kurszeiten/Teilnahme
Falls nicht anders erwähnt, finden die Kurse von 9.30 bis 17 Uhr statt. Die Teilnahmebestätigung wird via www.e-log.ch nur bei vollständiger Präsenz freigeschaltet.
Mittagspause
Mittags gibt es mindestens einer Stunde Pause. Die Verpflegung ist nicht im Preis inbegriffen.
Kosten
Die Preise gelten für SHV- und SBK- Mitglieder. Studierende bezahlen zwei Drittel der Weiterbildungskosten. Bitte bei der Anmeldung auf e-log vermerken. Wird in Ausnahmefällen keine Vergünstigung gewährt, ist dies unter den Zusatzinformationen des jeweiligen Kurses vermerkt.
Durchführung
Nach Anmeldeschluss werden Sie über die Durchführung oder Absage des Kurses informiert. Die definitive Kursbestätigung und die Rechnung sowie weitere Kursunterlagen wie Skripts/ Handouts werden den Teilnehmenden elektronisch zugestellt.
Mobiltelefone
Mobiltelefone sind während der Kurse abzuschalten.
Kinder
Kinder dürfen nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit der Bildungsbeauftragten an die Weiterbildungen mitgebracht werden.
Annullationsbedingungen
Eine Annullation hat schriftlich an die SHV- Geschäftsstelle zu erfolgen und wird wie folgt verrechnet:
- Bis drei Monate vor Kursbeginn keine Annullations kosten.
- Bis ein Monat vor Kursbeginn 15 % der Kurskosten.
- Zehn Tage bis ein Monat vor Kursbeginn 50% der Kurskosten.
- Später oder bei Nichterscheinen 100 % der Kurskosten.
- Wenn ein Ersatz gefunden wird oder eine Absage mit Arztzeugnis vorliegt, werden für den administrativen Mehraufwand 10 % oder max. CHF 50.– verrechnet.
Fort- und Weiterbildung bedeutet
Erfolg im Berufsleben!
Zertifikat «eduQua»
Der SHV besitzt die Weiterbildungsqualität
Der Schweizerische Hebammenverband organisiert Fort- und Weiterbildungsangebote, die Hebammen für ihre vielseitigen beruflichen Tätigkeiten brauchen. Die Themen und Lerninhalte sind aktuell und entsprechen den Bedürfnissen der Teilnehmenden. Bei der Unterrichtsgestaltung werden Erfahrungen und das Vorwissen der Teilnehmenden einbezogen.
Kursorganisation
Mit einer dienstleistungsorientierten Kundenadministration unterstützt der
SHV die optimale Kursdurchführung.

Dienstag und Donnerstag b.christen@hebamme.ch

Dienstag und Donnerstag a.titone@sage-femme.ch

Montag, 13.00 - 15.00 Uhr e-log@hebamme.ch
Online-Beschwerdeformular
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