Mitgliedschaft
Wie werde ich Mitglied beim SHV?
Danke für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft beim Schweizerischen
Hebammenverband. Sie unterstützen so die Anliegen aller Hebammen und
tragen dazu bei, dass der Verband gegen aussen und gegen innen verstärkt auftreten
und agieren kann. – Melden Sie sich gleich an!
Der Austritt
Der Austritt oder der Wechsel vom Aktiv- zum Passivmitglied kann gemäss Artikel 10 der Statuten nur auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss zwei Monate im Voraus (d. h. bis am 31. Oktober) schriftlich (per Brief oder per E-Mail an info@hebamme.ch) mitgeteilt werden. Bitte beachten Sie, dass Kündigungen, die nach dem 31. Oktober eintreffen, erst auf Ende des Folgejahres wirksam sind.
Die Adressänderung
Sie können Ihre Adresse neu im Intranet selber ändern (unter Profil).
Mitglieder profitieren von vielen
Vorteilen beim SHV!
Mitgliedschaft
Was bringt mir eine Mitgliedschaft beim SHV?
Sie profitieren von vergünstigten Fort- und Weiterbildungen des SHV, des
Schweizerischen Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
(SBK) und der Vereinigung für Ernährungsberatung (VELB).
Alle weiteren Vorteile sind:
Sie erhalten zehn Mal pro Jahr die Fachzeitschrift «Obstetrica», die einzige regelmässige Publikation für Hebammen in der Schweiz.
Sie können am jährlich stattfindenden Schweizerischen Hebammenkongress und an der Konferenz Leitende Hebammen zu besonderen Konditionen teilnehmen.
Als frei praktizierende Hebamme können Sie dem Tarifvertrag mit santésuisse kostenlos beitreten. Der SHV unterstützt Sie dabei bei Ihrer persönlichen Qualitätssicherung.
Sie profitieren von Beratungen durch die Geschäftsstelle in sämtlichen Fragen rund um Ihre Arbeitsstelle, die freiberufliche Tätigkeit, die Fort- und Weiterbildung usw.
Sie profitieren von vergünstigen Angeboten in den Bereichen:
Krankenversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Motorfahrzeugversicherung,
Haushaltversicherungen (Privathaftpflicht, Hausrat und Gebäudeversicherung),
Rechtsschutzversicherung
Sie haben Anspruch auf eine juristische Beratung zu berufsspezifischen und arbeitsrechtlichen Fragen von maximal einer Stunde pro Jahr.
Der Anschluss an eine Pensionskasse bietet Möglichkeiten zur Optimierung Ihrer jährlichen steuerlichen Belastung. Informationen zum Beratungsangebot finden Sie hier
Im passwortgeschützten Bereich für Mitglieder stehen Ihnen laufend neue Informationen zur Verfügung, die für Ihre Arbeit als Hebamme von Bedeutung sind.
Folgende finanzielle Fonds stehen Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Unterstützung brauchen sollten: Fonds für die Unterstützung von Projekten, Fonds für Unterstützung in Rechtsfällen, Fonds für Unterstützung von Studierenden.
Sie profitieren von einem breiten Angebot an Fachinformationen, Broschüren und Verkaufsartikeln.
Die Einzelfallprüfung für den Nachträglichen Titelerwerb durch die verantwortliche Kommission des SHV ist für Sie unentgeltlich.
Der Verband hat eine Lösung für verschlüsselte HIN-Mailadressen. Informationen dazu finden Sie im passwortgeschützten Bereich.
Als frei praktizierende Hebamme können Sie von einer massgeschneiderten Pensionskassenlösung bei der Sammelstiftung Nest profitieren. Es stehen verschiedene Leistungspakete zur Auswahl. Eine persönliche Beratung ist in drei Sprachen möglich.