In diesem Jahr sind mehrere für Arbeitnehmer*innen interessante Gesetzesänderungen in Kraft getreten oder werden in Kraft treten, die dazu beitragen sollen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
Weltweit fehlen derzeit 900’000 Hebammen, also ein Drittel der benötigten Arbeitskräfte. Dies ist eines der wichtigsten Ergebnisse des Berichts «The State of the World’s Midwifery 2021» (Die Lage des Hebammenwesens in der Welt 2021), der vom Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen, der Weltgesundheitsorganisation, der International Confederation of Midwives und ihren Partnern veröffentlicht wurde und der die Hebammenbelegschaft und die Gesundheitsressourcen in 194 Ländern bewertet.
Im Jahr 2019 wurden in der Schweiz 5993 Paare im Rahmen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung mit In-vitro-Methoden behandelt. In der Folge gab es 2080 Geburten. Der Anteil der Mehrlingsgeburten nach In-vitro-Behandlungen lag 2016 noch bei 16% und ist 2019 auf 6% zurückgegangen.
SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ befürwortet eine Revision des Sexualstrafrechts. Denn das aktuelle Sexualstrafrecht ist veraltet und muss dringend angepasst werden. Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf ist jedoch genauso enttäuschend, da er es verpasst, die Zustimmung im Gesetz zu verankern. Denn sexuelle Handlungen müssen auf der Zustimmung aller Beteiligten beruhen: «Nur ja heisst ja».
Die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Baselstadt lanciert mit einer eignen Website « mamaworkrights.ch» eine Kampagne gegen Diskriminierung wegen Schwangerschaft und Mutterschaft in der Arbeitswelt.
Die von Kinderschutz Schweiz veröffentlichte Publikationsreihe auf Deutsch, Französisch und Italienisch bietet Fachpersonen aus dem Gesundheits-, Sozial- und Frühbereich einfach anwendbare Einschätzungshilfen zur Früherkennung von gefährdeten Kindern.
In seiner Sitzung vom 19. März hat der Bundesrat entschieden, dass psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig tätig sein können.
Seit 16. März können sich Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN registrieren, bei Erfüllung der Kriterien den markenrechtlich geschützten Titel «Pflegeexpertin / Pflegeexperte APN-CH» tragen. Der Registrierungsprozess läuft über die Plattform e-log.
Eine Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die in der Fachzeitschrift The Lancet Eclinical Medicine veröffentlicht wurde, zeigt, dass ein enger Kontakt zwischen Neugeborenen und ihren Eltern nach der Geburt von entscheidender Bedeutung ist, insbesondere bei Kindern mit niedrigem Geburtsgewicht und bei Frühgeborenen. In einigen Ländern werden jedoch bei Bestätigung oder Verdacht auf COVID-19 Neugeborene routinemäßig von ihren Müttern getrennt, was das Risiko von Tod und irreversiblen Komplikationen erhöht.
Das Volumen der Anfragen in der Geschäftsstelle des Vereins Postpartale Depression Schweiz ist im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 40% gestiegen. Ab sofort kann der Verein deshalb auch in der Romandie eine Anlaufstelle sowie eine erweiterte Erreichbarkeit in der Deutschschweiz anbieten. Zudem sind diverse ergänzende Online-Angebote verfügbar, denn Eltern sollten in dieser Zeit nicht alleine gelassen werden.