«Nur ja heisst ja» – Medienmitteilung zur Sexualstrafrechtsreform

SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ befürwortet eine Revision des Sexualstrafrechts. Denn das aktuelle Sexualstrafrecht ist veraltet und muss dringend angepasst werden. Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf ist jedoch genauso enttäuschend, da er es verpasst, die Zustimmung im Gesetz zu verankern. Denn sexuelle Handlungen müssen auf der Zustimmung aller Beteiligten beruhen: «Nur ja heisst ja».

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Bund soll Binden und Tampons kostenlos zur Verfügung stellen

Léonore Porchet, Nationalrätin aus der Waadt und Präsidentin von SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ, reichte Mitte Dezember 2020 ein Postulat ein, das die Periodenarmut aufzeigen und Massnahmen vorschlagen soll, damit kostenlose Menstruationsprodukte für alle, die sie benötigen, zugänglich sind.

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50 Jahre Frauenstimmrecht

Erst 1971 wurde schweizweit das Stimm- und Wahlrecht für Frauen eingeführt. Am 7. Februar 2021 – und darüber hinaus das ganze Jahr über – soll dieses 50-Jahre-Jubiläum gefeiert werden. Interessierte können sich mit ihren vielfältigen Ideen einbringen und mit ihren Aktionen sichtbar werden.

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Parlament verlängert Mutterschaftsurlaub bei kranken Neugeborenen

Wenn ein krankes Baby nach der Geburt länger im Spital bleiben muss, soll die Mutter länger Mutterschaftsurlaub machen können. Dieser Meinung sind Ständerat und Nationalrat. Der Ständerat hat Ende November 2020 die letzten beiden Differenzen zum Nationalrat ausgeräumt und die Vorlage am 18. Dezember in der Schlussabstimmung angenommen.

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Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare

Der Nationalrat hat Anfang Dezember 2020 die letzten Differenzen in der vor sieben Jahren von den Grünliberalen angestossenen Vorlage bereinigt. Der Ständerat hat die Vorlage am 18. Dezember in der Schlussabstimmung angenommen, d. h., eingetragene Partnerinnen und Partner können künftig ihren Zivilstand in eine Ehe überführen. 

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Krankenkasse soll auch bei frühen Fehlgeburten bezahlen

Frühe Fehlgeburten werden von den Krankenkassen heute wie eine Krankheit behandelt. Komplikationen in der Schwangerschaft werden erst ab der 13. Woche bezahlt. Das soll sich ändern: Geht es nach dem Nationalrat, soll die Kostenbefreiung während einer Schwangerschaft schon ab der ersten Schwangerschaftswoche greifen.

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Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub gutgeheissen

Die Schweiz kann einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen einführen. Das steht fest, nachdem das Parlament am 27. September die Gesetzesgrundlagen dafür gutgeheissen hat und das Komitee die Volksinitiative für vier Wochen Vaterschaftsurlaub bedingt zurückgezogen hat; ein Referendum gegen die zwei Wochen Vaterschaftsurlaub ist indes bisher nicht angekündigt worden.

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