Mehr Kompetenzen für die Kantone bei der Zulassung von Ärzten

Die Kantone sind heute bereits zuständig für die Zulassung der Ärztinnen und Ärzte zur Berufsausübung. Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sollen sie auch entscheiden können, wie viele ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen dürfen.

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