Hebammen erfüllen im Zulassungsverfahren als SHV Mitglied vollumfänglich den KVV Art. 58g, Bst. c: „Sie verfügen über ein geeignetes internes Berichts- und Lernsystem und haben sich, sofern ein solches besteht, einem gesamtschweizerisch einheitlichen Netzwerk zur Meldung von unerwünschten Ereignissen angeschlossen.“
Ziel ist eine Kultur, in der Fehler offen angesprochen werden (Just Culture). Nur wenn diese kein Tabu-Thema mehr sind, kann wie in anderen Branchen aus Fehlern gelernt werden (Beispiel: Luftfahrt). In einer Organisation mit etablierter Sicherheitskultur führen Fehler oder Zwischenfälle immer zu einer Verbesserung des Systems. Voraussetzung ist, dass Fehler transparent gemeldet und systematisch erfasst und analysiert werden.
Zusätzlich steht unseren Mitgliedern nach wie vor Fälle für Alle e.V., Fallberichtssystem für Hebammen zur Verfügung.