Qualität

Die Ombudsstelle
Die frei praktizierenden Hebammen (fpH) orientieren sich in ihrer Arbeit an den Bedürfnissen ihrer Kundinnen, deren Partnerinnen/Partnern und Familien. Dazu gehört auch das Angebot einer neutralen Vermittlungsstelle im Konfliktfall. Der Schweizerische Hebammenverband führt solch eine Ombudsstelle, die im Bedarfsfall zwischen den Hebammen und deren Kundinnen vermittelt.

Markus Gysi
Notar, Rechtsanwalt und Mediator SAV
Häusermann + Partner
Schwanengasse 5/7
Postfach
3007 Bern
T +41 (0)31 326 51 81
ombudsstelle@hebamme.ch

1

Mit einer Meldung formuliert die Kundin ihre Unzufriedenheit und ersucht um Vermittlung.

2

Die Ombudsstelle nimmt innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Meldung mit den Beteiligten Kontakt auf.

3

Eine Meldung ist ein Hinweis auf Schwächen. Sie kann als Anregung für Verbesserungen genutzt werden.

4

Will die Kundin eine Beschwerde über die erbrachte Leistung der beauftragten fpH deponieren, kann sie dies bei der Sektionspräsidentin der entsprechenden Sektion tun.

Die Ombudsstelle hört zu, klärt ab,
vermittelt und empfiehlt.

Reglement für fpH zur ­
Ombudsstelle:

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Merkblatt für fpH zur Annahme von Meldungen:

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Einverständniserklärung
Kundin:

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