Der Masterabschluss ist geschafft!

Es ist geschafft! Am 1. November durfte Felicitas Rewicki, MSc Hebammen-Studentin an der Berner Fachhochschule, ihr Diplom entgegennehmen. Der SHV gratuliert ihr herzlich zu dieser tollen Leistung und wünscht weiterhin viel Erfolg und Freude im Beruf. Sie trägt mit dazu bei, den Hebammenberuf weiterhin voranzubringen. 

Dass Felicitas Rewicki an der Graduierungsfeier alleine auf der Bühne stand, hat seine Gründe: Pandemiebedingt mussten ihre drei Kolleginnen aus dem Masterstudium um ein Jahr verlängern. Die Gratulationen fürs 2023 hält der SHV gerne so lange 

 

 

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Umfrageteilnehmende für Masterthesis «Einstellung von Hebammen zum Masterstudium in der Schweiz» gesucht

Liebe Hebammen

Im Rahmen ihrer Masterthesis führt Melina Sigrist, Hebamme und Studentin an der Berner Fachhochschule (BFH), Departement Gesundheit, eine Studie zum Thema «Einstellung von Hebammen zum Master-Studium in der Schweiz» durch. Dazu werden einerseits direkt die Einstellung von Hebammen zum Masterstudium, aber auch weiterführende verwandte Themen erfragt.

Unterstützen können Sie die Studie, in dem Sie an der zweiteiligen Umfrage in untenstehendem Link teilnehmen. Der insgesamte Zeitaufwand für die Befragung beträgt rund 15 Minuten und ist selbstverständlich freiwillig und anonym.

Hier der Link zu der Umfrage: https://surveys.bfh.ch/index.php/798454?lang=de

Um die Aussagen breit abstützen zu können ist eine Teilnahme von möglichst vielen Hebammen notwendig. Neben Ihrer Teilnahme an der Befragung, können Sie den Link auch gerne an andere Hebammen weiterleiten. Ihre Unterstützung für die Studie der BFH, welche von Melina Sigrist durchgeführt wird, ist äusserst wertvoll.

Im Namen der BFH bedankt sich Melina Sigrist für die Teilnahme an dieser Studie.

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Posterwettbewerb

Der Schweizerische Hebammenverband (SHV) lädt Sie herzlich ein, anlässlich des Schweizerischen Hebammenkongresses vom 24./25. Mai 2023 in Fribourg Ihr Poster zu präsentieren. Sie bereichern unseren Anlass, indem Sie den Kongressteilnehmenden neuste Erkenntnisse und Entwicklungen in der Hebammenpraxis präsentieren.

Die Poster werden in vier Preiskategorien ausgezeichnet:

  • Poster von einer Hebamme mit Masterabschluss (Masterthesis)
  • Poster im Bereich der Hebammenforschung (quantitative und qualitative Studie oder eine Literaturübersicht)
  • Poster im Zusammenhang mit einem Hebammenprojekt mit Evaluation
  • Poster im Zusammenhang mit einem interprofessionellen Projekt zu den Themen Frauen-, Neugeborenen- und Kleinkindergesundheit (Voraussetzung: Mindestens eine Autorin / ein Autor muss Hebamme sein)

Die Preise für das beste Poster in den Kategorien «Hebammenforschung» und «Hebammenprojekt mit Evaluation» im Wert von je CHF 1500.– werden von unserem Partner SWICA gestiftet. Pro Kategorie werden Preise für die ersten zwei Plätze vergeben (1.1000.- und 2. 500.-).

Der Preis für das beste interprofessionelle Projekt (ehemals «Prix Isabelle Sauvin») wird vom SHV gespendet und beträgt ebenfalls CHF 1000.–. In der Kategorie «Masterthesis» werden Preise für die ersten drei Plätze vergeben (1. CHF 1500.–, 2. CHF 1000.–, 3. CHF 500.–). Die Preise der Kategorie „Masterthesis“ werden von der Firma HIPP Babynahrung gesponsert.  

Eine aus Hebammen zusammengesetzte und für die Kategorie «Interprofessionelle Projekte» interdisziplinäre Fachjury beurteilt die Arbeiten.

Die Preisverleihung erfolgt während des Hebammenkongresses in Anwesenheit der Hauptautor*in oder einer Co-Autor*in. Die Gewinner*innen werden in der Zeitschrift «Obstetrica» veröffentlicht und die prämierten Poster auf der Website www.hebamme.ch aufgeschaltet.

Kriterien der Jury:

  • Relevanz und Aktualität des Themas (berufliche Fragestellung, Kontext, neueste Erkenntnisse)
  • Relevanz der Ziele
  • Relevanz und Angemessenheit der gewählten Methode (Beschreibung des Vorgehens und der Forschungsinstrumente/Verankerung des Projekts)
  • Relevanz und Strukturierung der Forschungsergebnisse/Projektevaluation (Transparenz, Bezug zur Fragestellung, Grenzen)
  • Qualität der visuellen Darstellung im Standardformat DIN A0 (84 x 119 cm)
  • Empfohlen aber nicht in der Beurteilung: QR Code auf dem Poster mit Verlinkung einer kurze mündliche Präsentation (drei bis fünf Minuten)

Der SHV dankt Ihnen für die Anmeldung der Poster mit Titel, Preiskategorie und Name/-n der Verfasser/-innen bis zum 7. April 2023 bei der SHV-Geschäftsstelle an congress@hebamme.ch

Christine Brändli, Leiterin Sekretariat SHV

 

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Tarif-News: KPT retourniert fälschlicherweise Rechnungen von Hebammen

Der Krankenversicherer KPT retourniert fälschlicherweise Rechnungen von Hebammen, welche in mehreren Kantonen Berufsausübungsbewilligungen besitzen aber nur eine ZSR-Nr. haben. In dieser spezifischen Gruppe werden automatisch alle Rechnungen retourniert, wo  der «erweiterte Kanton» einen höheren Taxpunktwert vorsieht als der Wohnkanton der Hebamme oder der Kanton mit dem Geschäftssitz der Hebammenpraxis. Der Fehler konnte die Geschäftsstelle des Schweizerischen Hebammenverbandes mit der KPT  klären. Das Problem liegt nun darin, dass die KPT das Software-Problem nicht so rasch wie gehofft lösen konnte und uns bat, alle Hebammen zu informieren. 

Tipp: Hebammen, welche mehrere kantonale Zulassungen unter einer ZSR-Nummer subsummieren und in der Situation sind, wo der Leistungsort (massgeblicher Taxpunktwert) der Kundin einen höheren Taxpunktwert vorsieht als der Wohnkanton der Hebamme oder der Geschäftssitz der Hebammenpraxis, sollten ihre KPT-Rechnungen zurückhalten, bis das Software-Problem gelöst ist. 

Oder: Klientin bitten die Rechnung direkt zu begleichen und  diese informieren, sie dürfe bei der KPT die Kosten zurückfordern. Dieser Weg sollte nicht zu automatisierten Rückweisungen führen, da die Einsendung entweder per Mail oder via Post erfolgt. 

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Podcast des SHV: Zwei neue Episoden sind online

Im Hebammenpodcast «Herztöne» des Schweizerischen Hebammenverbandes, Folge 31, erzählt die 31-jährige Hebamme Luisa Eggenschwiler von ihrer Dissertation, in der sie sich mit einem brisanten Thema befasst: dem Personalbestand in einer Frauenklinik. Sie doktoriert zurzeit an der Universität Basel und führt in dieser Podcast-Episode aus, was sie an der Forschung fasziniert und warum sie es wichtig findet, dass Hebammen selber forschen. Sie sagt: «Wir müssen zeigen, was wir machen.»

Im Hebammenpodcast «Herztöne» des Schweizerischen Hebammenverbandes, Folge 31, erzählt die 31-jährige Hebamme Luisa Eggenschwiler von ihrer Dissertation, in der sie sich mit einem brisanten Thema befasst: dem Personalbestand in einer Frauenklinik. Sie doktoriert zurzeit an der Universität Basel und führt in dieser Podcast-Episode aus, was sie an der Forschung fasziniert und warum sie es wichtig findet, dass Hebammen selber forschen. Sie ist überzeugt: «Wir müssen zeigen, was wir machen.»

In der neuen Episode auf Französisch, Folge 32, sprechen Françoise Rulfi, Hebamme und Perinatalberaterin, Anne Sophie Rijkaert, Hebammenpflegerin am Hôpital riviera Chablais, und Laure Parisod, freiberufliche Hebamme, über die perinatale Betreuung von sogenannten «Regenbogenfamilien» und erklären, wie eine inklusivere Betreuung im Alltag gelingen kann.

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SRF-Podcast: «Der Fall Andrea – Schwanger und unter dem Druck der Krankenkasse»

Schwangere müssen meist nichts bezahlen, wenn sie zur Frauenärztin gehen. So will es das Gesetz. Trotzdem erhalten sie immer wieder Rechnungen von ihrer Krankenkasse. Was das mit Politik zu tun hat – und wie sich Betroffene wehren können, erzählen die Podcasterinnen des SRF in ihrer Podcastreihe «Einfach Politik».

Der Schweizerische Hebammenverband wurde im Rahmen dieser Folge ebenfalls zu dieser Thematik befragt und zeigt darin auf, wie er betroffene Frauen unterstützt. 

Zur Podcastfolge

Zur Website des SRF

Mehr zu dieser Thematik in der Verbandsnews «Kostenbeteiligung bei Mutterschaft bald abgeschafft?»

Zum entsprechenden SHV-Post auf LinkedIn

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Kostenbeteiligung bei Mutterschaft bald abgeschafft?

Im Rahmen des Pakets 2 zur Kostendämpfung, welches der Bundesrat am 07.09.22 zuhanden des National- und Ständerates zur Diskussion veröffentlicht hat,  wurde eine eine für alle Beteiligten wichtige Ergänzung aufgenommen: Eine Präzisierung der Kostenbeteiligung bei Mutterschaft. Die geplante KVG-Änderung bietet die Möglichkeit, die rechtlichen Grundlagen bezüglich der Befreiung von der Kostenbeteiligung ab dem ärztlich bestimmten Beginn der Schwangerschaft mittels Ultraschall und bis acht Wochen nach der Niederkunft bzw. nach dem Ende der Schwangerschaft anzupassen. Endlich!
Die seit 2014 vorherrschende Praxis der Kostenbefreiung ab der 13. SSW hat zu sehr viel Ärger und teilweise hohen Rechnungen bei Schwangeren geführt. Die Versicherer haben die damalige gut gemeinte rechtliche Anpassung aber rigoros anders ausgelegt. Dieser Missstand soll nun endlich (und hoffentlich rasch!) behoben werden. Bereits in der Vernehmlassung zum Paket 2 der kostendämpfenden Massnahmen im Jahre 2020 hat der Schweizerische Hebammenverband auf diese Ungerechtigkeit hingewiesen. 

Entsprechend wird Artikel 64 Absatz 7 Buchstabe b KVG ergänzt mit den Hinweisen auf Leistungen bei Geburtsgebrechen, Unfällen und Leistungen bei straflosem Abbruch der Schwangerschaft. In Umsetzung der Motionen 19.3070 Kälin «Kostenbefreiung für Schwangere während der ganzen Schwangerschaft» und 19.3307 Addor «Vollständige Übernahme der Kosten der Leistungen bei Mutterschaft durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung» wird die Bestimmung zudem dahingehend angepasst, dass die Befreiung von der Kostenbeteiligung ab ärztlich bestimmtem Beginn der Schwangerschaft mittels Ultraschall greift.

Was heisst das genau?
Sobald diese rechtlichen Präzisierungen in Kraft treten, ist jede Schwangere ab dem ersten Tag ihrer Schwangerschaft (muss durch einen ärztlichen Ultraschall bestätigt sein) bis 8 Wochen über das Ende der Schwangerschaft (bei Fehlgeburt) oder  der Geburt von allen Kostenbeteiligungen befreit. 
Einziger Wehrmutstropfen: Trotz Intervention des SHV bei der Rechtsabteilung des BAG, dass der offizielle Beginn der Schwangerschaft auch von einer Hebamme bestimmt werden könne, wurde dies nicht mitberücksichtigt. 

Nun hoffen wir auf eine rasche Debatte in beiden Räten, damit diese für alle Beteiligten wichtigen rechtliche Präzisierungen rasch in Kraft treten können. Weitere Informationen folgen!

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Strommangellage – Vorbereitungsmassnahmen

Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) schreibt: Trotz Vorbereitung durch die Elektrizitätsbranche und staatlicher Massnahmen liegt eine angemessene Krisenvorsorge grundsätzlich in der Eigenverantwortung und im Interesse jedes Einzelnen. 
Damit jede Hebamme sowohl den eigenen Haushalt aber auch den Arbeitsort auf mögliche Stromunterbrüche bestmöglich vorbereiten kann, finden sich hier die Checklisten des Bundes:

Wie ich mich vorbereiten kann / während eines Stromunterbruches / Dauert ein Stromunterbruch an

Das Team der Geschäftsstelle testet in den nächsten 2 Wochen Akkus, damit alle Computer auch ohne Strom  zuhause wie auch auf der Geschäftsstelle bei Stromabschaltungen (temporär) betrieben werden können. Somit soll eine möglichst nahtlose Erreichbarkeit ermöglicht werden. Der eigene Server des SHV, welcher von extern gehostet wird, kann auch bei längeren Stromunterbrüchen sicher betrieben werden. 

Broschüre_Notvorrat_D

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Schweizerischer Hebammenkongress 2023 – «Hebammen in Krisensituationen»

Am Mittwoch/Donnerstag den 24./25.5. findet der jährliche Schweizerische Hebammenkongress im Forum Fribourg in Fribourg statt. Das Motto lautet: «Hebammen in Krisensituationen». Am Mittwoch ganztags sowie am Donnerstagmorgen werden Referate und Workshops angeboten, am Donnerstagnachmittag wird die Delegiertenversammlung durchgeführt.

Es werden Rednerinnen und Redner zu folgenden Schwerpunktthemen erwartet:

  • Gesundheitsförderung: Rechtliche Situation für schwangere Arbeitnehmer*innen; Gesundheitsförderung im Familiensystem;
  • COVID-19-Pandemie: Auswirkungen von SARS-CoV-2 auf die Schwangerschaft, Geburt und Kind
  • Berufspolitik: Hebammengeleitete Geburtshilfe fördern – politische Vorstösse; Mangel an Praktikaplätzen für Hebammen – Rolle des Kantons; Petition für bessere Arbeitsbedingungen für Spitalhebammen;
  • Migration: Welche Bedürfnisse haben Flüchtende?
  • Berufszufriedenheit: Erweiterte Hebammenrolle in der Freiberuflichkeit in Québec/Kanada; Weshalb geben Hebammen ihren Beruf auf?; Stellenschlüssel im Gebärsaal und neonatale Outcomes;
  • Mentale Gesundheit: Stress im Hebammenberuf; Sekundäre Traumatisierung; Gewalt in der Geburtshilfe.

Und die Workshops? Es werden sowohl Workshops passend zum Motto als auch zu anderen Themen organisiert. Auch gibt es wieder eine integrierte Fort- und Weiterbildung auch für externe Teilnehmer*innen. Weitere Informationen folgen.
Am Abend findet die traditionelle Kongressparty statt. Bei einem feinen Abendessen mit anschließender Tanzmöglichkeit stehen der Austausch mit Kolleg*innen, das Auffrischen von Freundschaften und der Spass im Zentrum.
Die Website für den Kongress wird gerade neu gestaltet. Die Anmeldung sollte im Februar 2023 möglich sein.

Wissenschaftliches Komitee und Team Geschäftsstelle SHV

 

 

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