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BAG macht dem SHV bei zwei Anträgen Auflagen

Bundesamt für Gesundheit macht dem Schweizerischen Hebammenverband bei zwei Anträgen Auflagen: Revision der Analyseliste und Antrag auf Vergütung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an die frei praktizierende Hebamme durch die Obligatorische Krankenpflegeversicherung.

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