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CIRS ambulant − Neues Fehlermeldesystem

Die Revision der Krankenversicherungsverordnung KVV (Art. 58g), die am 1. Januar in Kraft getreten ist, definiert für ambulante Leistungserbringer des Gesundheitswesens ein internes Berichts- und Lernsystem und der Anschluss an ein gesamtschweizerisch einheitliches Netzwerk zur Meldung von unerwünschten Ereignissen als neue Zulassungsbedingung. Mit CIRS ambulant steht erstmals eine Software-Lösung zur Verfügung, welche alle ambulanten Verbände in der Schweiz ab sofort nutzen können. Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz betreibt seit Jahren das CIRRNET, das es den angeschlossenen stationären Gesundheitsorganisationen ermöglicht, Fehlermeldungen aus ihrem lokalen Critical Incident Reporting System CIRS anonymisiert einzuspeisen. Auf Basis dieses Systems hat die spezialisierte Firma new-win SW Solutions AG nun eine technische Lösung entwickelt, die auch ambulanten Verbänden im Gesundheitswesen mit selbständig abrechnenden Mitgliedern ermöglicht, ein CIRS zu betreiben. Die Verbände können sich mit einem Abonnementsvertrag anschliessen. CIRS ambulant bietet ein grosses Potenzial für lernende Systeme durch die gemeinsame Erfassung von Meldungen in den jeweiligen Verbänden. Patientensicherheit Schweiz wird nun die Verbände der ambulanten Leistungserbringer informieren und motivieren, sich dem System anzuschliessen.

Quelle: Medienmitteilung Patientensicherheit Schweiz, Juni

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