
Der Schweizerische Hebammenverband hat für sein Qualitätsentwicklungskonzept, welches in Zukunft alle Hebammen erfüllen müssen, die den aktuellen Einzelleistungs- Tarifstrukturvertrag anwenden, ein Gesuch um Finanzhilfe bei der Eidgenössischen Qualitätskommission eingereicht. Dieses offizielle Vorgehen ermöglicht Leistungserbringerverbänden finanzielle Unterstützung für ihr Konzept zu beantragen. Leider deckt diese Finanzhilfe maximal 50% der Entwicklungs- und Unterhaltskosten, die restlichen 50% müssen paritätisch zwischen den einzelnen Verbänden und den beiden Versicherer Verbänden aufgeteilt werden. Der SHV kann erst nach Beantwortung des Gesuches sein Konzept konkretisieren, denn ohne die nötige Finanzierung sind keine innovativen Projekte möglich. Im aktuellen Projektstatus läuft die Information zum Konzept auf der Ebene der Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz.
Eidgenössische Qualitätskomission