Verbandsnews

Gutachten durch Hebammen

Der Schweizerische Hebammenverband (SHV) fördert die gerichtlichen und aussergerichtlichen Gutachter*innentätigkeiten von Hebammen, damit deren Fachwissen und Erfahrung in weitere Lebensbereiche wie beispielsweise Gerichtsverfahren oder Gesetzgebungsprozesse einfliessen und somit Hebammenarbeit durch Hebammen reflektiert wird.

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Zusammenarbeit mit Swissmom

Seit zwei Jahren pflegt der SHV einen aktiven Austausch mit Swissmom. www.swissmom.ch ist mit monatlich 1,3 Mio. Visits und 3,9 Mio. Seitenzugriffen (März 2018) die grösste Schweizer Informationsplattform rund um Schwangerschaft, Geburt und Kind. Inzwischen hat sich die Zusammenarbeit etabliert und wir können als SHV von der grossen Reichweite von Swissmom in der Deutschschweiz profitieren. Im Swissmom Newsletter Mai/2023 wurde die neu erschienene Top 5 Liste in der Laienversion einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt.

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Überarbeitetes Datenschutzgesetz ab 01.09.23: Was müssen Gesundheitsfachpersonen mit und ohne Angestellte beachten?

Die im Datenschutzgesetz und in kantonalen Vorschriften verankerten Grundsätze bezüglich Datenbearbeitung und Einwilligung seitens der Patientinnen und Patienten gewinnen im Zuge der Digitalisierung an Bedeutung. Die Datensicherheit rückt auch durch die zunehmende Cyberkriminalität sowohl für Spitäler als auch für die ambulant tätige Ärzteschaft und Gesundheitsfachpersonen in den Fokus.

Neues Datenschutzgesetz (DSG)
Das revidierte Datenschutzgesetz, welches im September 2023 in Kraft tritt, stärkt insbesondere die Selbstbestimmung über die eigenen Daten der betroffenen Personen – dies indem Verantwortliche zu erhöhter Transparenz verpflichtet und die Rechte der betroffenen Personen erweitert werden.
Folgende Änderungen sind für Gesundheitsfachpersonen und deren Organisationen von Bedeutung:

  • Die Definition der besonders schützenswerten Personendaten wird erweitert um genetische und biometrische Daten, sofern diese eine natürliche Person eindeutig identifizieren;
  • Die Datenbearbeitungen sind technisch und organisatorisch so zu gestalten, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten werden (Datenschutz durch Technik);
  • Die Datenbearbeitungen beschränken sich auf das für den Verwendungszweck notwendige Mindestmass (datenschutzfreundliche Voreinstellungen);
  • Es besteht neu eine Meldepflicht für Verletzungen der Datensicherheit;
  • Die Strafbestimmungen im DSG werden verschärft.

Und was heisst das nun für Hebammen? Um sich eine Übersicht zu verschaffen, welche Punkte man bereits heute für die eigene Arbeit umgesetzt hat und welche noch fehlen, empfiehlt der Schweizerische Hebammenverband als erstes das Infoblatt zum Datenschutz und das Dokument „FAQ“ zu studieren. 
Diese geben eine Übersicht über alle relevanten Themen und sind mit den entsprechenden Vorlagen oder Dokumenten zu Spezialthemen verlinkt. So kann man Schritt für Schritt die nötigen Anpassungen angehen. 

Die Dokumente, welche hier zur Verfügung gestellt werden, hat der Verband vom Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) bezogen und von physioswiss, der Verband der Physiotherapeut*innen, welche diese Dokumente für Gesundheitsfachpersonen adaptiert hat. An dieser Stelle herzlichen Dank! 

Der Verband plant für die Mitglieder online Webinare im Herbst, um nach Inkraftsetzung des Gesetzes die wichtigsten Fragen zu klären. 

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Rückblick Kongress 2023 mit Gastsektion Valais romand

Der Schweizerische Hebammenkongress, welcher am 24./25.5. in Fribourg stattgefunden hat, war ein grosser Erfolg. Die 450 Teilnehmenden verfolgten viele interessante Referate und Workshops und nahmen rege an den jeweiligen Diskussionen teil.  Auf einer Fläche von über 1000 2m präsentierten sich zahlreiche Aussteller*innen. An der abendlichen Hebammenparty mit über 100 Hebammen wurde schon kurz nach dem Abendessen bis tief in die Nacht hinein kräftig das Tanzbein geschwungen und mit(gesungen)…:-)

Die Gastsektion Valais romand präsentierte die Herausforderungen der Hebammenarbeit im Wallis in einem Film, welcher viele Lacher und Applaus erntete! Herzlichen Dank! Respekt vor den Widrigkeiten, welche die Walliser Hebammen tagtäglich zu überwinden haben! 
Am sektionseigenen Stand konnte man sich mehr Wissen über den Kanton aneignen, in dem man versuchte, die nicht ganz leichten Quiz-Fragen zu lösen oder man machte ein cooles Erinnerungsfoto mit der Sofortbild-Kamera inclusive Walliser Accessoires!

 Herzlichen Dank nochmals allen Teilnehmenden, Aussteller*innen, Referent*innen, dem wissenschaftlichen Komitee,  dem Team der Geschäftsstelle und allen Helfer*innen, welche alle Ihren Teil zu diesem Erfolg beigetragen haben.

Link zum Film der Sektion Valais romand «Les aventures des indépendantes»

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Beleghebamme: Mustervertrag und Merkblatt neu verfügbar

Aufgrund einiger Mitgliederanfragen nach einem Mustervertrag für Beleghebammen, und etlichen Rechtsberatungen für Mitglieder, welche bestehende eigene Verträge nachprüfen wollten, hat sich die Geschäftsstelle entschieden, einen Mustervertrag erarbeiten zu lassen. Diese Projekt wurde von der Verbandsjuristin, Frau Kathrin Kummer geleitet. Als Grundlagen dienten hausinterne Verträge von Geburtshäusern und von zwei Teams von Beleghebammen, welche auch Feedback gegeben haben.  

Wichtig zu wissen: Der Vertrag stellt ein „Minimal-Data-Set“ dar, kann weiter ergänzt werden und sollte vor Anwendung immer nochmals von einer Expertin/einem Experten geprüft werden. 

Merkblatt zum Minimalset Beleghebammenvertrag Version 1

Minimalset Beleghebammenvertrag_V_1

Das Merkblatt und der Vertrag werden aktuell auf Französisch und Italienisch übersetzt und danach den Mitgliedern zur Verfügung gestellt. 

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Literatur über die COVID-19-Impfung suchen und finden

Im Internet valide Informationen über die COVID-19-Impfung zu finden ist für viele Mitglieder ein Bedürfnis. Eine kleine Suchanleitung soll aufzeigen, wie auf gängigen Suchmaschinen nach Literatur gesucht und mit welchen einfachen Kriterien Literatur grob bewertet werden kann. Es gilt zu beachten, dass es sich bei den aufgeführten Quellen um eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Literatursuche handelt und nicht um eine systematische Literaturrecherche.

2023_04_20_Literaturrecherche COVID-19

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Austauschtreffen mit «Hebammen für einen offenen Diskurs»

Am 16. Mai hat auf der Geschäftsstelle in Olten ein Treffen am runden Tisch mit jeweils drei Vertreterinnen aus dem Zentralvorstand, der Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz und der Gruppierung «Hebammen für einen offenen Diskurs» stattgefunden.
Ziel des Anlasses war es, die jeweiligen Anliegen darlegen zu können, Unklarheiten bezüglich Strukturen, Abläufen, Kommunikation innerhalb des Hebammenverbandes auszuräumen und Wege aufzuzeigen, welche die Statuten, das Funktionendiagramm und das Geschäftsreglement vorgeben, wenn Gruppierungen mit der Stossrichtung des Verbands nicht einverstanden sind. Der ZV hat dazu eine übersichtliche grafische Darstellung der demokratischen Wege innerhalb der Verbandstrukturen erarbeitet, den er allen Mitgliedern zur Verfügung stellt
Moderiert wurde der Anlass von Karin Grütter, Mediatorin und Coach, von bildbar Basel.

2023_04_23_Demokratische Entscheidungswege im SHV

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«Obstetrica»: Ergebnis der Mitgliederbefragung

Im April/Mai dieses Jahres wurde eine Umfrage zur Fachzeitschrift «Obstetrica» an die 3373 Mitglieder des Schweizerischen Hebammenverbandes verschickt. Die Umfrage befasste sich unter anderem mit dem Format und dem Inhalt der Zeitschrift. Hier sind die Ergebnisse. 

41,6 % der Mitglieder haben an der Umfrage teilgenommen.

Die Umfrage wurde an 3373 Personen (Mitglieder des SHV) verschickt. 1404 von ihnen haben geantwortet, was einer Quote von 41,6 % entspricht. Alle Sprachregionen sind vertreten: 72,4 % der Befragten antworteten auf Deutsch, 24 % auf Französisch und 3,6 % auf Italienisch. Die Mehrheit der Befragten war zwischen 25 und 45 Jahre alt (52,4 %) und zwischen 45 und 65 Jahre alt (43,5 %). 1,4 % sind jünger als 25 Jahre und 2,7 % älter als 56 Jahre.

52 Prozent regelmässige Leser*innen

Fast 52 % der Mitglieder, die teilgenommen haben, lesen die Zeitschrift regelmässig, 31% manchmal, während 14,5 % die Zeitschrift selten und 2,5% nie lesen.  Die Frage nach den Gründen für die beiden letztgenannten Antworten wurde am häufigsten mit «Zeitmangel», «mangelndes Interesse» und «ich ziehe andere Fachzeitschriften vor» beantwortet.

Print oder Online?

Fast alle (85 %) der Befragten lesen die Zeitschrift in Papierform (über 90 % der französischsprachigen Befragten), nur 15 % lesen sie online. Allerdings wären 63 % bereit, die Zeitschrift nur online zu lesen, während 37 % nicht auf die gedruckte Version verzichten möchten. Bemerkenswert ist, dass das Alter der Befragten in diesem Punkt keinen nennenswerten Unterschied macht, wie man vielleicht vermuten könnte: Leser*ifnnen unter 45 Jahren sind in den Antworten, die sich für eine reine Online-Zeitschrift aussprechen, nicht stärker vertreten.

Strategische Prioritäten und Lesegewohnheiten

Strategische Prioritäten wie «Die Zukunft unserer Gesellschaft findet online statt» oder «Ich finde es wichtig, dass es eine Druckfassung des SHV-Organs gibt» erhalten nicht die höchste Zustimmung (24.4 % bzw. 20 %): Es scheint, dass praktische oder persönliche Überlegungen stärker gewichtet werden. Obwohl eine grosse Mehrheit der Befragten in der Umstellung auf eine reine Online-Zeitschrift eine Möglichkeit für den SHV sehen würde, Kosten zu sparen (58,4 %), spiegeln ihre allgemeinen Lesegewohnheiten bei weitem keine digitale Praxis wider: Fast der gleiche Anteil der Befragten gibt an, lieber auf Papier zu lesen (54 %), und nur 10,7 % der Befragten geben an, Zeitschriften auf Smartphones oder Tablets zu lesen – bei der «Obstetrica» weiss übrigens weniger als ein Fünftel der Befragten, wo sie die Zeitschrift auf der Website des SHV finden können (zur Erinnerung: Sie befindet sich unter Verband  > Fachzeitschrift: hier).

Ausgewogenheit bei den Inhalten

Was den Inhalt der Zeitschrift betrifft, so sind die drei meistgelesenen Rubriken in der Reihenfolge Titelthema, Fokus Praxis und Kurz gesagt bei den deutsch- und französischsprachigen Befragten und Fokus Forschung und Praxis sowie «Kurz gesagt» bei den italienischsprachigen Befragten. Fragt man die Leser*innen nach ihren Wünschen, so zeigt sich eine grosse Vielfalt in den Antworten: Einerseits werden mehr konkrete Artikel für die Hebammenpraxis gewünscht, andererseits mehr Zusammenfassungen zu Forschungen. Auch der Wunsch nach mehr Artikeln in italienischer Sprache ist für die italienischsprachigen Befragten ein Anliegen.

Schlussfolgerung

Die Redaktion möchte sich bei den Hebammen, die an der Umfrage teilgenommen haben, herzlich bedanken. Die Ergebnisse werden die strategischen Überlegungen begleiten, die in den kommenden Monaten in Bezug auf die Zeitschrift «Obstetrica» angestellt werden.

Jeanne Rey, Redaktorin «Obstetrica»

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Neues Hebammen-Betreuungsmodell verbessert das Wohlergehen vulnerabler Familien

Ein neues häusliches Hebammen-Betreuungsmodell hat sich als vielversprechend erwiesen, um das Wohlergehen von Frauen in vulnerablen Familiensituationen zu verbessern und chronischem frühkindlichen Stress vorzubeugen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie, die kürzlich in der Fachzeitschrift BMC Health Services Research publiziert wurde. Das neue Betreuungsmodell entstand aus einer Partnerschaft zwischen dem Schweizerischen Tropen- und Public Health-Institut (Swiss TPH) und Familystart beider Basel, Schweiz. Das Modell könnte für alle Schweizer Kantone angewendet werden.

Um den besonderen Bedürfnissen von vulnerablen Müttern und Neugeborenen gerecht zu werden, hat Familystart das neue Betreuungsmodell SORGSAM (Support am Lebensstart) eingeführt, das Familien in benachteiligten Bevölkerungsgruppen unterstützt. Das Programm bietet Hebammen zusätzliche Unterstützung, um Risiken einzuschätzen und passende Hilfestellungen zu organisieren für Familien in Belastungssitutionen, zum Beispiel aufgrund von fehlendem Supportnetz, Armut, psychischen Erkrankungen, Partnerschaftskonflikten oder Asylstatus.

Das SORGSAM Projekt ist das erste und einzige Frühe-Hilfe-Programm in der Schweiz, das das Potential der Hebammen als Berufsgruppe im Fokus hat und ihre Rolle als Ansprechpartnerinnen für vulnerable und marginalisierte Familien anerkennt.

Der SHV hat die Publikation des Evaluationsberichtes im wissenschaftlichen Journal (BMC Health Services Research) mitfinanziert.

Zur Publikation “But at home, with the midwife, you are a person”: experiences and impact of a new early postpartum home-based midwifery care model in the view of women in vulnerable family situations

Zur Medienmitteilung: Press release_SORGSAM_DE

 

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Präzisierte Vorgaben für Pflichtweiterbildungen im Weiterbildungszyklus 2023-2025

Die zwei Pflichtweiterbildungen zu den Themenschwerpunkten «Reanimation des Neugeborenen» sowie «Reanimation des Erwachsenen» müssen je einmal während des Dreijahreszyklus der Fort- und Weiterbildungspflicht absolviert werden. Der Bildungsanbieter kann frei gewählt werden. Die Vorgaben für Pflichtweiterbildungen wurden durch den Zentralvorstand per 26.01.2023 präzisiert:

  • Reanimation des Erwachsenen: Es muss ein BLS-AED-SRC-Komplett-Zertifikat vorliegen. Refresher werden nicht anerkannt.
  • Reanimation des Neugeborenen: Es muss eine Weiterbildung im Bereich «Reanimation des Neugeborenen» vorliegen (ohne Vorgabe einer Mindestdauer). Der Zentralvorstand empfiehlt das «start4neo-Zertifikat».

Informationen zur Weiterbildungspflicht im Anhang 1 des Geschäftsreglements SHV

Informationen zu den Pflichtweiterbildungen in der neuen Weiterbildungsbroschüre 2023/24

 

 

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