
Im Newsletter 09/2022 haben wir zur neuen Datenschutzerklärung für die Statistik SHV informiert. Diese Informationen findet man hier.
Auf vielfachen Wunsch von Mitgliedern, das papierlose Arbeiten zu unterstützen, wurde das Dokument der Datenschutzerklärung nun dahingehend überarbeitet, dass man dieses nun am Handy/Tablet/Computer mit dem Finger/einem digitalen Stift/der Maus digital ausfüllen und signieren kann. Am Inhalt wurde nichts geändert. Der Vorgang ist, je nach verwendetem PDF-Programm der Klientin und dem genutzten Endgerät, unterschiedlich.
Ob eine Hebamme/eine Hebammenpraxis/Organisation der Hebamme/ein Geburtshaus der Klientin die Datenschutzerklärung zusammen mit weiteren Dokumenten der Organisation per Mail/via Cloud oder auf Papier zugänglich macht oder in den AGB`s gesammelt abfragt, bleibt der Verantwortlichen/den Verantwortlichen überlassen. Das Ziel bleibt das gleiche: Die Klientin muss ihr Einverständnis geben und dieser Vorgang muss beweisbar sein. Es ist direkt in der Erklärung erklärt, was die Hebamme machen kann/muss, wenn eine Klientin ihr Einverständnis verweigert.
Grundsätzlich lohnt es sich, kritisch eingestellten Klientinnen und Klienten das Endprodukt – die jährlichen Statistikberichte – zugänglich zu machen, um aufzuzeigen, dass der Rückschluss auf Einzelpersonen nicht möglich ist.
Hier und im Intranet SHV findet sich die adaptierte Datenschutzerklärung in 9 Sprachen:
Datenschutzerklaerung_Albanisch_Albanais_16012023
Datenschutzerklaerung_Deutsch_Alleman_16012023
Datenschutzerklaerung_Englisch_Anglais_16012023
Datenschutzerklaerung_Francais_Franzoesisch_16012023
Datenschutzerklaerung_Italiano_Italienisch_16012023
Datenschutzerklaerung_Kroatisch_Croate_16012023
Datenschutzerklaerung_Portugiesisch_Portugais_16012023
Datenschutzerklaerung_Serbisch_Serbe_16012023
Datenschutzerklaerung_Spanisch_Espagnol_16012023