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Versand einer Rechnungskopie an Patient*innen wird Pflicht

Die Rechnungskontrolle durch die Patient*innen soll verbessert werden. Bisher erhielten sie insbesondere von Spitälern nicht systematisch eine Kopie ihrer Rechnung und konnten diese nicht kontrollieren. Künftig sind alle Leistungserbringer*innen (bspw. Hebammen) gesetzlich verpflichtet, der versicherten Person unaufgefordert eine Kopie der Rechnung zu übermitteln, die an den Versicherer geht. Die Übermittlung der Rechnung an die versicherte Person kann auch elektronisch erfolgen. Wird diese gesetzliche Vorgabe nicht eingehalten, können Sanktionen, wie zum Beispiel Bussen, verhängt werden.

Der Versand einer Rechnungskopie kann aus datenschutztechnischen Gründen nicht via einer privaten E-Mail-Adresse erfolgen. Der Verband empfiehlt daher den Versand der Rechnungskopie via einer verschlüsselten Mail-Adresse. Der SHV hat vor einigen Jahren eine Verbandslösung mit dem Anbieter Health Info Network (HIN) abgeschlossen. Diese Lösung lässt den sicheren Mailverkehr mit Personen zu, welche über kein HIN-Abonnement verfügen.

Die Rechnungskontrolle durch die Patient*innen soll verbessert werden. Bisher erhielten sie insbesondere von Spitälern nicht systematisch eine Kopie ihrer Rechnung und konnten diese nicht kontrollieren. Künftig sind alle Leistungserbringer*innen (bspw. Hebammen) gesetzlich verpflichtet, der versicherten Person unaufgefordert eine Kopie der Rechnung zu übermitteln, die an den Versicherer geht. Die Übermittlung der Rechnung an die versicherte Person kann auch elektronisch erfolgen. Wird diese gesetzliche Vorgabe nicht eingehalten, können Sanktionen, wie zum Beispiel Bussen, verhängt werden.

Der Versand einer Rechnungskopie kann aus datenschutztechnischen Gründen nicht via einer privaten E-Mail-Adresse erfolgen. Der Verband empfiehlt daher den Versand der Rechnungskopie via einer verschlüsselten Mail-Adresse. Der SHV hat vor einigen Jahren eine Verbandslösung mit dem Anbieter Health Info Network (HIN) abgeschlossen. Diese Lösung lässt den sicheren Mailverkehr mit Personen zu, welche über kein HIN-Abonnement verfügen.

Die Rechnungskontrolle durch die Patient*innen soll verbessert werden. Bisher erhielten sie insbesondere von Spitälern nicht systematisch eine Kopie ihrer Rechnung und konnten diese nicht kontrollieren. Künftig sind alle Leistungserbringer*innen (bspw. Hebammen) gesetzlich verpflichtet, der versicherten Person unaufgefordert eine Kopie der Rechnung zu übermitteln, die an den Versicherer geht. Die Übermittlung der Rechnung an die versicherte Person kann auch elektronisch erfolgen. Wird diese gesetzliche Vorgabe nicht eingehalten, können Sanktionen, wie zum Beispiel Bussen, verhängt werden.

Der Versand einer Rechnungskopie kann aus datenschutztechnischen Gründen nicht via einer privaten E-Mail-Adresse erfolgen. Der Verband empfiehlt daher den Versand der Rechnungskopie via einer verschlüsselten Mail-Adresse. Der SHV hat vor einigen Jahren eine Verbandslösung mit dem Anbieter Health Info Network (HIN) abgeschlossen. Diese Lösung lässt den sicheren Mailverkehr mit Personen zu, welche über kein HIN-Abonnement verfügen.
Medienmitteilung des Bundesrates

Verbandslösung HIN

 

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