Statistik SHV zu den ambulanten Hebammenleistungen – bitte Abrechnung/Erfassung nicht vergessen!

Es ist von grosser Wichtigkeit, dass SÄMTLICHE im Jahre 2022 erbrachten und abrechenbaren Hebammenleistungen gemäss KLV Art. 13-16 bis am 31.1. 2023 abgerechnet sind, resp.  – je nach Anbieter – erfasst und freigegeben werden. Nur so ist es möglich einen möglichst kompletten Datensatz 2022 zu erzielen. Sämtliche Leistungen, welche NACH dem 31.1. abgerechnet oder erfasst werden, sind leider für die statistische Datenerfassung 2022 verloren.

Aktuell werden unsere Leistungen monitorisiert. Das bedeutet, zusammen mit den Versicherern müssen die Verantwortlichen des SHV und der Interessengemeinschaft der Geburtshäuser Schweiz (IGGH)  alle abgerechneten Tarif Positionen des Jahres 2021 (Referenzjahr 2018)  interpretieren und das Resultat begründen. Dies muss wiederum im 2023 mit den Daten 2022 gemacht werden. Die Berichte gehen ans BAG, resp. den Bundesrat. Unser Vertrag ist nur bis ins Jahre 2024 genehmigt und ein aussagekräftiger Monitoringbericht ist daher sehr wichtig, um eine erneute Genehmigung zu beantragen und erfolgreich genehmigt zu bekommen. Herzlichen Dank für Eure Arbeit!

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