Die Verbandsspitze hat aufgrund der grossen Herausforderungen während und nach dem Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie und der für September verhandelten Einführung der neuen Tarifstruktur für ambulante Hebammenleistungen beschlossen, die geforderte Anzahl an E-Log-Punkten zu reduzieren.
Jede frei praktizierende Hebamme, die im Besitze einer ZSR-Nummer ist, unterliegt automatisch der Weiterbildungspflicht des SHV (Statuten des SHV, Art. 37). Ausschlaggebend ist der Besitz der ZSR-Nummer und nicht die Intensität der Nutzung.
Beim Controlling der Weiterbildungspflicht des Schweizerischen Hebammenverbandes zeigte sich, dass zu Beginn 1212 freiberufliche Hebammen (63,7%) die Anforderungen erfüllten. Nach der Aktualisierung der Liste aller freiberuflichen Hebammen, die im Besitz einer aktiven ZSR-Nummer waren, nach Beendigung der Nachholfrist und dem Abschluss der manuellen Prüfung der einzelnen Profile auf e-log haben 1308 Hebammen (80,5%) die Weiterbildungspflicht 2017 bis 2019 erfüllt.
Am 7. Mai fand die bildungspolitische Tagung des Schweizerischen Verbandes für Weiterbildung statt. Die Ziele des Bundes im Bereich der Weiterbildung sind im neuen Weiterbildungsgesetz klar formuliert. So möchte er bspw. die Initiative von Erwachsenen, sich weiterzubilden, stärken und die Voraussetzungen schaffen, um allen Personen die Teilnahme an Weiterbildungen zu ermöglichen.