e-log
e-log: die Bildungsplattform für Gesundheitsfachpersonen.
FAQ e-log
In diesen FAQ finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Erfassung von Bildungsleistungen auf www.e.log.ch:
e-log ist eine Bildungsplattform für Gesundheitsfachpersonen.
Alle Weiterbildungsangebote des SHV und weiterer Bildungsanbieter finden Sie auf der Plattform www.e-log.ch. Nach einmaliger Registrierung können Sie sich für alle Angebote anmelden. Hebammen dokumentieren ihre erbrachten Bildungstätigkeiten auf www.e-log.ch.
Unter www-e-log.ch/downloads finden Sie alle relevanten Dokumente zu e-log (Reglement, AGB, Bedienungsanleitungen etc.).
Unter www.e-log.ch/login können Sie sich neu registrieren. Geben Sie bitte beim Ausfüllen Ihres Profils die Mitgliedschaft beim SHV inkl. Mitgliedernummer an, damit Ihnen die kostenlose Vollversion zur Verfügung steht.
Der SHV hat eine Weiterbildungspflicht. Jedes Mitglied oder Nicht-Mitglied, das der Weiterbildungspflicht unterliegt, muss sich auf www.e-log.ch registrieren und im persönlichen Log-Buch die erbrachten Bildungsleistungen erfassen.
Jeweils im Februar erhalten Hebammen ein durch e-log automatisch erstelltes Zertifikat mit der Übersicht aller während des vergangenen Jahres gesammelten Log-Punkte. Bei der Kontrolle der Weiterbildungspflicht werden die Log-Bücher der Hebammen überprüft.
1 Log-Punkt entspricht 60 Minuten reiner Bildungstätigkeit (ohne Pause). Bei der Labelvergabe wird die reine Kursdauer ohne Pausen berechnet. Dies ergibt die Anzahl Log-Punkte, die ein Bildungsangebot erhält. Eine Ausnahme bilden Kongresse, Tagungen und Symposien. Sie werden pauschal vergütet.
Seit dem 1. Juli 2025 ist bei einer manuellen Erfassung einer Bildungsleistung auf e-log zwingend ein Nachweisdokument nötig. Das heisst: Ein Eintrag kann nicht abgespeichert werden, wenn kein Nachweisdokument hochgeladen wird. Es erscheint ein entsprechender Hinweis.
Auf e-log wurde für jede Pflicht-Weiterbildung eine eigene Kategorie erstellt. So kann während des Controllings der Weiterbildungspflicht die Überprüfung, ob ein Mitglied beide Pflicht-Weiterbildungen absolviert hat, automatisiert werden.
Ab dem Weiterbildungszyklus 2026-2028, d.h. ab 1.1.2026, müssen sämtliche Pflicht-Weiterbildungen, die nicht über e-log bestätigt werden, gemäss dieser Anleitung erfasst werden: Anleitung Erfassung obligatorische Weiterbildung
Suchen Sie in Ihrem persönliche Log-Buch auf e-log den Kurs und wählen Sie ihn aus. Oben rechts finden Sie den Button «Eintrag exportieren». So können Sie das pdf mit der Kursbestätigung öffnen und abspeichern.
Pro Mutterschaftsurlaub kann unter manuell erfassbaren Bildungstätigkeiten «Absenzen (Krankheit, Unfall, Mutterschaftsurlaub)» eine Pauschale von 10 informellen log-Punkten erfasst werden. Als Nachweisdokument muss das ausgefüllte Formular «Mutterschaft» bei der Erfassung hochgeladen werden. Auf Anfrage muss dem Verband eine Kopie des Familienbüchleins zugestellt werden (Mail an: schweizerischer-hebammenverband@hebamme-hin.ch).
Pro Weiterbildungszyklus kann Mutterschaftsurlaub mehrmals erfasst werden. Bei Zwillingen kann nur ein Mutterschaftsurlaub erfasst werden.
Formular Mutterschaft
Bei Unfall oder bei Krankheit, nach welchem/welcher mehr als 3 Monate nicht gearbeitet werden kann und somit die Teilnahme an Weiterbildungen nicht möglich ist, kann unter manuell erfassbaren Bildungstätigkeiten «Absenzen (Krankheit, Unfall, Mutterschaftsurlaub)» eine Pauschale von informellen 10 Log-Punkten erfasst werden. Als Nachweisdokument muss das ausgefüllte Formular «Absenzen» bei der Erfassung hochgeladen werden. Auf Anfrage muss dem Verband eine Kopie des Arbeitsunfähigkeitszeugnisses zugestellt werden (Mail an: schweizerischer-hebammenverband@hebamme-hin.ch)
Das Log-Buch kann ausser durch die/den Nutzer/in nur durch die Geschäftsstelle des jeweiligen Verbandes eingesehen werden. Die Geschäftsstelle kann keine Bildungsleistungen für eine Hebamme erfassen. Die Log-Bücher werden im Rahmen der Kontrolle der Weiterbildungspflicht SHV eingesehen.
Definition von «Berufsverbandstätigkeit» (informelle Bildungsleistung):
- Sektions-/Zentralvorstandstätigkeit: pauschal 10 Log-Punkte pro Gruppe pro Jahr
- Leitung von Fachgruppensitzungen, Arbeitsgruppen, Kongresskomitee, Vereinen, PK: pauschal 10 Log-Punkte pro Gruppe pro Jahr (unabhängig von der Anzahl Sitzungen)
- Teilnahme an Fachgruppensitzungen, Arbeitsgruppen, Kongresskomitee, Vereinssitzungen, PK: pauschal 10 Log-Punkte pro Gruppe pro Jahr (unabhängig von der Anzahl Sitzungen)
- Teilnahme Beirat: pauschal 10 Log-Punkte pro Jahr
- Soundingboard: pauschal 10 Log-Punkte pro Jahr
Definition von «Richtlinie erstellen» (informelle Bildungsleistung):
- Diese Leistung darf als Bonus zusätzlich wie folgt verwendet werden: für die Leitung von Fachgruppensitzungen, Arbeitsgruppen pauschal 5 Log-Punkte pro Gruppe pro Jahr (unabhängig von der Anzahl Sitzungen)
Definition von «Work-Shadowing» (informelle Bildungsleistung):
- Pauschal 3 Log-Punkte pro Tag Work-Shadowing
Definition von «Besuch/Teilnahme Hauptversammlung Berufsverband» (formelle Bildungsleistung):
- DV des SHV: pauschal 2 Log-Punkte pro Teilnahme
- HV der Sektion: pauschal 2 Log-Punkte pro Teilnahme
Sämtliche Bildungstätigkeiten müssen mit dem Protokoll (mit Angabe der Teilnehmenden) nachgewiesen werden.
- Fallbesprechung
- Arbeitsplatzbasiertes Assessment
- Work Shadowing
- Qualitätszirkel (nicht gelabelt)
Dokumentationsvorlagen und Anleitungen zu den einzelnen Bildungsleistungen im Bereich Qualität in der Hebammenarbeit finden Sie auf der Webseite des SHV.
Der gelabelte Qualitätszirkel
Moderationsausbildung:
Unter der Leitung der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin haben sich mehrere Berufsverbände der Grundversorgung, so etwa die Haus- und Kinderärzte, die Physiotherapeuten und die Ergotherapeuten, zusammengeschlossen und gemeinsam die Charakteristika eines professionellen Qualitätszirkels festgelegt. Das Forum für Qualitätszirkel bietet ein professionelles Aus- und Fortbildungsangebot in der Moderation von Qualitätszirkeln an. SHV-Mitglieder erhalten den Kursbetrag vollumfänglich vom Berufsverband und der Sektion vergütet, wenn sie im Anschluss an den Kurs einen QZ eröffnen/leiten oder co-leiten. Weitere Informationen erhalten Sie über die regionalen Sektionsvorstände.
Für die Moderationsausbildung (Basiskurse für Moderatorinnen und Moderatoren von Qualitätszirkeln) erhalten Sie 9 Log-Punkte.
Anmeldung über e-log, Nachweis mittels Nachweisformular Qualitätszirkel, Log-Punkte gemäss Labelvergabe.
Alle Informationen zum gelabelten Qualitätszirkel finden Sie hier.
Der ungelabelte Qualitätszirkel (informelle Punkte)
In einem Qualitätszirkel erarbeitet eine Gruppe von Fachleuten – meist unter Anleitung eines/einer Moderator/-in – betriebsinterne Ziele, Strategien und/oder Problemlösungen für ein Qualitätsmanagement. Das Protokoll wird von der Gesundheitsfachperson selbst erstellt und enthält mindestens eine kurze Beschreibung der Bildungstätigkeit. Für die Moderation des ungelabelten Qualitätszirkels ist keine formale Ausbildung nötig. Die Leitung eines ungelabelten Qualitätszirkels wird mit einer Pauschale (informelle Punkte) vergütet, die Teilnahme gemäss Anzahl Stunden.
In jeder Sektion gibt es key user e-log. Sie sind die erste Ansprechperson für die Mitglieder. Hier finden Sie die key user in Ihrer Sektion.
Finden Sie auf www.e-log.ch.
