Gutachten durch Hebammen
Der SHV will die gerichtliche und aussergerichtliche Gutachter*innentätigkeit von Hebammen fördern, damit das Fachwissen und die Erfahrungen der Hebammen in weiteren Lebensbereichen wie beispielsweise Gerichtsverfahren oder Gesetzgebungsprozessen einfliessen und wahrgenommen werden.
Zu diesem Zweck führt der SHV eine Liste mit Hebammengutachter*innen. Die Gutachter*innen aus diesem Pool erfüllen gewisse Voraussetzungen und nehmen an den entsprechenden Qualitätssicherungsmassnahmen des SHV teil. Sie bilden das Gutachtergremium. Sie führen ihre Aufgaben gemäss den Vorgaben der externen Auftraggeber*innen aus.
Voraussetzungen der Aufnahme auf die Liste
Bestätigung Teilnahme an Gutachtermodul der FMH
Mindestens 5jährige Berufsausübung als Hebamme
Abgeschlossenes Studium auf Niveau Master im Bereich der Hebammentätigkeit oder gleichwertige Weiterbildung ( z.B. MPH)
Kantonale Berufsausübungsbewilligung inkl. einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung
Kontakt Geschäftsstelle:
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung:
Montag und Mittwoch, 9.00–12.00
Dienstag und Donnerstag, 13.30–16.30
Schweizerischer Hebammenverband
Geschäftsstelle
Frohburgstrasse 17, 4600 Olten
T +41 (0)31 332 63 40
info@hebamme.ch
Benutzen Sie für den sicheren Datenaustausch ausschliesslich
Ihre geschützte E-Mail-Adresse (z. B. HIN).
schweizerischer-hebammenverband@hebamme-hin.ch