Zurück zu Verbandsnews
21.12.2020
Antwort zur Vernehmlassung «Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2»
Der SHV hat sich in seiner Antwort zur Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2) für die Verankerung der Advanced-Practice-Rolle im Gesundheitswesen, die Wichtigkeit einer nicht ärztlichen Erstberatungsstelle sowie für die Aufhebung der Kostenbeteiligung bei Mutterschaftsleistungen neu ab dem ersten Tag der Schwangerschaft stark gemacht.
Andrea Weber-Käser, Geschäftsführerin SHV