Als am 7. April das erste Faktenblatt «Kostenübernahme für ambulante Leistungen auf räumliche Distanz während der COVID-19-Pandemie» vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) publiziert wurde, war das Entsetzen über die restriktive Umsetzung der Abrechnungsmöglichkeit von fernmündlichen Beratungen gross. In einem von der SHV-Verbandsspitze umgehend versandten Brief an Thomas Christen, Vizedirektor des BAG, und Bundesrat Alain Berset wurde die Lage der frei praktizierenden Hebammen in der Schweiz nochmals ausführlich dargestellt. Durch das aktive Lobbyieren bei verschiedenen Nationalrätinnen der Sozialdemokratischen Partei, die in der nationalrätlichen Gesundheitskommission sitzen, erhielt die Verbandspitze Anfang Mai eine Antwort des BAG. Darin empfiehlt dieses, sich mit den Versicherern zusammenzusetzen, um eine für die Hebammen bessere Lösung zu finden. Im Juni fand diese Sitzung statt, in der man sich auf neu 15 fernmündliche Konsultationen anstelle von bis anhin fünf einigen konnte. Dieser Konsens musste zuerst nochmals durch die unterschiedlichen Gremien der Versicherer und wurde vom BAG Mitte September bestätigt. Die frei praktizierenden Hebammen können nun rückwirkend die während der Pandemiezeit (13. März bis 21. Juni) erbrachten fernmündlichen Beratungen, die bis anhin aufgrund der Limitation nicht verrechnet werden konnten, in Rechnung stellen.
Andrea Weber-Käser, Geschäftsführerin SHV
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21.10.2020
BAG-Faktenblatt erneut verhandelt