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Erneute Eingabe des Tarifstrukturvertrages für ambulante Hebammenleistungen

Seit der ersten Eingabe im Sommer 2018 gemeinsam mit allen Tarifpartnern, namentlich der Interessengemeinschaft der Geburtshäuser Schweiz, tarifsuisse ag / santésuisse und curafutura, fanden nach einer Wartezeit von einem halben Jahr im 2019 mehrere Austauschsitzungen zwischen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und den Tarifpartnern statt. In denen ging es zentral um die Höhe der eingereichten Materialpauschalen und die Kilometerentschädigung. Die auf Druck des BAG geforderten Anpassungen mussten in den Gremien der Tarifpartner wiederum in die Vernehmlassung gegeben werden. Die erneute Eingabe beim BAG zuhanden des Bundesrates erfolgte nun Ende Januar. Es ist mit einer mindestens halbjährigen Prüfungsfrist zu rechnen. Sollte der Strukturvertrag ohne Einwände genehmigt werden, wäre er ab dem 1. Juli gültig.

Andrea Weber-Käser, Geschäftsführerin SHV

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