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30.06.2020
Erwerbsersatz für selbstständige Hebammen während der COVID-19-Pandemie
Die selbstständige Hebamme gehört – je nach Tätigkeitsbereich – in die Kategorie der sogenannten Härtefälle und kann unter der Voraussetzungen, dass die vorgegebenen Bestimmungen erfüllt sind, Erwerbsersatz bei der kantonalen Ausgleichskasse beantragen.
Andrea Weber-Käser, Geschäftsführerin SHV
Weitere Informationen und Links zum Download der nötigen Formulare