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Erwerbsersatz für selbstständige Hebammen während der COVID-19-Pandemie

Die selbstständige Hebamme gehört – je nach Tätigkeitsbereich – in die Kategorie der sogenannten Härtefälle und kann unter der Voraussetzungen, dass die vorgegebenen Bestimmungen erfüllt sind, Erwerbsersatz bei der kantonalen Ausgleichskasse beantragen.

Andrea Weber-Käser, Geschäftsführerin SHV

Weitere Informationen und Links zum Download der nötigen Formulare 

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