
Gutachten durch Hebammen
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett können anders verlaufen, als es sich die werdenden Eltern erhofft haben. Manchmal bestehen Zweifel an der erlebten Behandlung und bei den Betroffenen ist der Eindruck entstanden, ein gesundheitlicher Schaden sei aufgrund eines medizinischen Fehlers oder eines Organisationsverschuldens entstanden. In diesen Fällen wird zur Klärung des Sachverhalts ein medizinisches Gutachten beigezogen.
Der Schweizerische Hebammenverband (SHV) fördert die gerichtlichen und aussergerichtlichen Gutachter*innentätigkeiten von Hebammen, damit deren Fachwissen und Erfahrung in weitere Lebensbereiche wie beispielsweise Gerichtsverfahren oder Gesetzgebungsprozesse einfliessen und somit Hebammenarbeit durch Hebammen reflektiert wird.
- Die Gutachter*innen des SHV erfüllen folgende Voraussetzungen:
- Erfolgreiche Teilnahme an Gutachtermodul der FMH analog den ärztlichen Gutachter*innen
- Mindestens 5jährige Berufsausübung als Hebamme
- Abgeschlossenes Studium auf Niveau Master im Bereich der Hebammentätigkeit oder gleichwertige Weiterbildung (z.B. Master of Public Health, MPH)
Kantonale Berufsausübungsbewilligung inkl. einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung
Bei Bedarf kann dieses Gutachter*innen-Gremium direkt über die Geschäftsstelle des SHV angefragt werden.