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Herbstsession 2024: Motion 23.3405: Kostenbeteiligung an der Rückbildung nach der Geburt und Motion 23.3406: Kein künstliches Ende der Kostenbefreiung für alle mit der Mutterschaft in direktem Zusammenhang stehenden Leistungen

Die mit SHV Expertise eingereichten Motionen der Nationalrätin Irène Kälin mit den Titeln 23.3405: «Kostenbeteiligung an der Rückbildung nach der Geburt» und Motion 23.3406:  «Kein künstliches Ende der Kostenbefreiung für alle mit der Mutterschaft in direktem Zusammenhang stehenden Leistungen» werden in der Herbstsession 2024 im Nationalrat (Erstrat) diskutiert: 

Worum geht es?
1. Motionstext: Der Bundesrat wird beauftragt, das KVG im Bereich der Leistungen zur Mutterschaft wie folgt zu ergänzen: Die OKP beteiligt sich an den Kosten für einen Rückbildungskurs nach der Geburt bis maximal 300 Schweizer Franken.

Auszug aus der Stellungnahme des Bundesrates, der die Motion zur Ablehnung empfiehlt:

…«Insbesondere müssten der Nutzen und die Wirtschaftlichkeit noch vertieft geprüft werden. Dies auch im Hinblick auf die geschätzte Kostenausweitung zu Lasten der OKP von ca. CHF 27 Mio. pro Jahr, bei der in der Motion genannten Kostenbeteiligung der OKP von CHF 300 an einen Rückbildungskurs für alle Mütter. Zudem ist auch unklar, welche Leistungserbringer diese Leistung in der notwendigen Qualität erbringen könnten, und welche Qualifikationen dafür notwendig wären.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass heute die medizinisch notwendigen Massnahmen von der OKP vergütet werden und sieht in einer breiten Kostenübernahme von Rückbildungskursen mit zu wenig bekanntem Nutzen ein Risiko für eine Kostenausweitung zulasten der OKP.»…

2. Motionstext: Der Bundesrat wird beauftragt, das KVG im Bereich der Leistungen zur Mutterschaft wie folgt zu ändern: Gesundheitliche Probleme, die in direktem Zusammenhang mit Mutterschaft/Geburt stehen, sind bis maximal ein Jahr nach der Geburt von der Kostenbeteiligung befreit.

Auszug aus der Stellungnahme des Bundesrates, der die Motion zur Ablehnung empfiehlt:

…«Der Bundesrat sieht, wie in seiner Stellungnahme zur Motion 21.4319 Piller Carrard „Behandlungen nach der Geburt. Verlängerung der Dauer für die Kostenübernahme“ dargelegt, keinen Grund, diese Frist zu verlängern. Es ist oft nicht möglich, und mit fortschreitender Zeit immer schwieriger, zu belegen, welche gesundheitlichen Probleme in direktem Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder Niederkunft stehen. Eine solche Regelung würde zu einer je nach Leistung unterschiedlichen Umsetzung führen, was die Gleichbehandlung der Versicherten gefährden würde.»…

Update September

Die Kosten für Rückbildungskurse nach der Geburt eines Kindes bleiben weiterhin nicht erstattungsfähig. Der Nationalrat hat mit 111 zu 76 Stimmen eine von Irène Kälin (Grüne/AG) eingereichte Motion abgelehnt, die eine Kostenbeteiligung von bis zu 300 Franken forderte. Eine weitere Motion von Kälin, die eine Verlängerung der Kostenbefreiung für mutterschaftsbezogene Leistungen über 56 Tage nach der Geburt hinaus verlangte, wurde mit 127 zu 61 Stimmen ebenfalls abgelehnt.

  Siehe Pressmitteilung Schweizer Parlament vom 11. September (auf Französisch)

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