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Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates zu Einführung eines Elternurlaubes ohne weiteren Ausbau der Dauer

Auszug aus der Medienmitteilung der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) vom 23.05.2025:

Kommission stimmt der Ausarbeitung eines Entwurfs zur Einführung eines Elternurlaubs zu

Nach ihrer Schwesterkommission hat nun auch die SGK-N grünes Licht für die Ausarbeitung eines Entwurfs zur Einführung eines Elternurlaubs auf Bundesebene gegeben. Sie hat den diesbezüglichen Standesinitiativen der Kantone Genf (24.301) und Jura (24.310) mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Die Kommission anerkennt, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, um den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen sowie die Gleichstellung der Geschlechter und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Die allgemein und offen gehaltenen Formulierungen der beiden Standesinitiativen lassen den nötigen Handlungsspielraum für die Ausarbeitung einer pragmatischen, dauerhaften und politisch mehrheitsfähigen Lösung. Nach der Zustimmung der beiden Kommissionen werden die Initiativen nun entweder der SGK-S oder der SGK-N zur Ausarbeitung eines Erlassentwurfs zugewiesen. Die SGK-N hat sich in der Beratung mit 15 zu 9 Stimmen dafür ausgesprochen, eine Lösung zu suchen, die auf eine Flexibilisierung statt auf eine Ausdehnung des bestehenden Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs abstellt. Die Einführung eines Mindestelternurlaubs auf Bundesebene muss in ihren Augen damit einhergehen, dass den Kantonen die Kompetenz eingeräumt wird, grosszügigere Lösungen vorzusehen.

Die Standesinitiativen der Kantone Wallis (24.305) und Tessin (24.311) erachtet die Kommission als zu einschränkend, weshalb sie ihrem Rat mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt, diesen keine Folge zu geben. Im Rahmen ihrer Beratungen hat sie Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats SGK-N «Volkswirtschaftliches Gesamtmodell (Kosten-Nutzen) von Elternzeitmodellen» (21.3961).

Der SHV unterstützt die Absicht der aktuellen Familienzeitinitiative,  die sich im Sammelstadium befindet. Diese beabsichtigt die Länge des aktuellen Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs auszubauen (Mutter: 18 Wochen (+ 4 Wochen zum Status quo) und Vater: 18 Wochen (plus 16 Wochen zum status quo). Neu wären diese 36 Wochen für eine paritätische Elternzeit gedacht. 

Alle Allianzpartner (alliance F, Grünliberale Schweiz, Grüne Schweiz, Die Mitte – Frauen, travail.suisse) haben sich in der Medienmitteilung des Vereins Familienzeit-Initiative
zum Entscheid der SGK-N vom 23.05.25 geäussert und dabei unisono und im Sinne des SHV argumentiert:

Auszug: “ Die Trägerorganisationen der Familienzeit-Initiative sind empört über diesen Entscheid. Es ist völlig klar, dass Elternzeit immer zusätzliche Wochen zum Status quo meint. Dass die Elternzeit länger sein muss als die bestehende Mutterschaftsversicherung hält auch die Familienzeit-Initiative ausdrücklich fest.“….

In welcher Form diese Absicht nun im gesetzgeberischen Prozess umgesetzt wird und wie dann die parlamentarischen Debatten laufen werden bleibt abzuwarten. 

Du möchtest die Familienzeit-Initiative mit Deiner Unterschrift unterstützen: Hier geht’s zum Unterschriftenbogen. Danke! Jede Stimme zählt!

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