
Im August-Newsletter des Jahres 2022 hat der Verband über die negative Antwort seitens BAG zu den beiden eingereichten KLV-Änderungsanträgen berichtet:
BAG weist Anträge «Revision Analyseliste» und «Verordnungskompetenz für Hebammen» zurück
Wie in der Nachricht erwähnt, wünscht sich das BAG, was die Verordnungskompetenz für Hebammen angeht, einen parlamentarischen Auftrag. In Zusammenarbeit mit Köhler, Stüdeli und Partner GmbH
und den Nationalrätinnen Flavia Wasserfallen, SP/BE und Barbara Gysi, SP/SG hat der SHV eine Interpellation zu dieser Thematik erarbeitet, welche durch Flavia Wasserfallen während der Wintersession Mitte Dezember 2022 eingereicht wurde.
Zur Interpellation: 4453 | Rechtsunsicherheit bei der Vergütungspraxis im Bereich der ambulanten Versorgung durch Hebammen
Eine Antwort des Bundesrates ist in der Frühjahrssession im April 2023 zu erwarten.