Das Bundesamt für Gesundheit und das Staatssekretariat für Migration haben einen Schutzbrief veröffentlicht, der Familien bei Auslandreisen dabei unterstützen soll, sich gegen Druck aus dem sozialen Umfeld im Herkunftsland zu wehren. Dies, falls sie dazu gedrängt werden, die Tochter beschneiden zu lassen.
Der Schutzbrief des Bundes kann in vielen Fällen hilfreich sein: Etwa, wenn sich Eltern zwar gegen FGM/C aussprechen, die im Herkunftsland verbliebene Familie die Praxis jedoch befürwortet und Druck auf die Eltern ausübt. Der Schutzbrief kann beigezogen werden, falls Fachpersonen Klient*innen bei bevorstehenden Auslandsreisen über die Schweizer Rechtslage zu FGM/C informieren möchten. Er dient also primär dem Schutz vor FGM/C bei Auslandsreisen und der allgemeinen Information.
Passende SHV Weiterbildung zu diesem Thema für Interessierte:
34 Weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C) – ein Thema für die Hebammentätigkeit
Fr, 31. Januar 2025, 13.15–17.30 Uhr, online

