Anlässlich der Delegiertenversammlung vom 16. Mai informierte der Schweizerische Hebammenverband (SHV) ausführlich über den Stand der Tarifverhandlungen. Die Delegierten haben mit einer grossen Mehrheit dem Antrag für eine allfällige Kündigung des Strukturvertrages zugestimmt.
Die Verwaltungsräte von den zwei Krankenkassenverbänden curafutura und santésuisse haben das Gesamtpaket (Tarifstrukturvertrag inkl. Anhänge) im Juni genehmigt. Die erste grosse Hürde auf dem Weg zu einem neuen Rahmenvertrag ist somit genommen. Das ist ein grosser Erfolg, über den sich der SHV sehr freut. Dieses Ja bedeutet, dass die vier Tarifpartner curafutura, santésuisse, Interessengemeinschaft der Geburtshäuser Schweiz und der SHV Ende Juni den gemeinsam erarbeiteten Entwurf einer neuen Struktur für ambulante Hebammenleistungen mit einem gemeinsamen Genehmigungsantrag an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) einreichen konnten.
Was heisst das nun für den SHV? Eine Kündigung ist hinfällig geworden. Das BAG wird den Entwurf des neuen Strukturvertrages prüfen und mit Empfehlung auf Genehmigung an den Bundesrat weiterreichen, oder es kann diesen zurückweisen und/oder weitere Unterlagen (Daten) nachfordern. Dies ist die zweite Hürde auf dem Weg zu einer neuen Tarifstruktur. Der Bundesrat entscheidet in jedem Fall endgültig. Gemäss Antrag soll der neue Vertrag per 1. Januar 2019 Gültigkeit haben.
Barbara Stocker Kalberer, Präsidentin SHV; Andrea Weber-Käser, Geschäftsführerin SHV