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Neue Gebührenordnung für Hebammen bei SASIS ab 1.1.2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Gebühren auf jede weitere pro Kanton erteilte ZSR-Nummer für Hebammen einfordert.
Diese Anpassung betrifft Hebammen, die über eine oder mehrere ZSR-Nummern in verschiedenen Kantonen verfügen und zusätzliche ZSR-Nummer/n für einen weiteren Kanton oder mehrere weitere Kantone beantragen.
Somit wird ab 01.01.2025 für jede erteilten ZSR-Nummern die Grundgebühr erhoben.
Die Höhe der Grundgebühr beträgt CHF 300 (exkl. MwSt.) für die Neuerteilung einer ZSR-Nummer für fünf Jahre. Nach Ablauf der fünf Jahren, wird die Weiterführung von wiederum fünf Jahre der Betrag von CHF 100 (exkl. MwSt.) geschuldet.
Dies entspricht der allgemeinen Gebührenordnung Zahlstellenregister (ZSR) der SASIS AG Rechtliche Grundlagen – SASIS und dient der administrativen Kostendeckung, welche mit der Verwaltung und dem Betrieb der ZSR-Nummern verbunden sind.

Mehr Informationen: Rechtliche Grundlagen Zahlstellenregister (ZSR) von SASIS AG

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