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Reduktion der obligatorischen E-log-Punkte im Weiterbildungszyklus 2020 bis 2022

Die Verbandsspitze hat aufgrund der grossen Herausforderungen während und nach dem Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie und der für September verhandelten Einführung der neuen Tarifstruktur für ambulante Hebammenleistungen, die ebenfalls zusätzlichen Zeitaufwand birgt, beschlossen, die geforderte Anzahl an E-Log-Punkten zu reduzieren. Neu gilt daher für den Weiterbildungszyklus 2020 bis 2022 Folgendes: Insgesamt müssen 50 anstelle von 75 Punkten erreicht werden, das bedeutet eine Reduktion von insgesamt 25 Punkten. Die Reduktion verteilt sich wie folgt:

  • Bildungstätigkeiten mit Label: –10 Punkte → 20 Punkte
  • Bildungstätigkeiten ohne Label: –5 Punkte → 10 Punkte
  • Informelle Bildungstätigkeiten: –10 Punkte → 20 Punkte

Andrea Weber-Käser, Geschäftsführerin SHV

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