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Strukturvertrag für ambulante Hebammenleistungen genehmigt

Anlässlich seiner Sitzung vom 1. Juli hat der Bundesrat für alle Tarifpartnerinnen und- partner überraschend den im 2018 beim Bundesamt für Gesundheit eingereichten Strukturvertrag per dato und befristet gültig bis Juni 2024 genehmigt. Weil die technische Umsetzung viel Zeit in Anspruch genommen hat, haben sich die Tarifpartnerinnen und -partner gemeinsam entschieden, dass der Vertrag per 1. September in Kraft tritt. Das bedeutet, dass alle Leistungen mit Datum bis und mit 31. August gemäss dem bisherigen Tarifstrukturvertrag abgerechnet werden müssen. Leistungen, die ab dem 1. September erbracht werden, können gemäss dem neuen Einzelleistungstarifstrukturvertrag abgerechnet werden. Ein langes Kapitel kann abgeschlossen werden – das Verhandlungsteam freut sich sehr!

Andrea Weber-Käser, Geschäftsführerin SHV

Gemeinsames Rundschreiben von curafutura, Schweizerischer Hebammenverband, santésuisse sowie der Interessensgemeinschaft der Geburtshäuser der Schweiz (IGGH-CH®)

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