
Die Tarifkommission, in welcher nebst dem SHV auch die IGGH-CH, santésuisse sowie curafutura je mit einer Stimme vertreten sind, hat sich folgender Problematik angenommen: «CTG-Überwachung in der Risikoschwangerschaft». Dabei stand die Anzahl der CTG-Kontrollen pro Tag im Fokus.
Die Tarifkomission hat sich für folgende Interpretation entschieden:
Hebammen, Organisationen der Hebammen sowie Listengeburtshäuser sind befugt die Tarifposition A50 in Kombina-
tion mit A30 oder A32 in Zusammenarbeit mit dem Arzt (A30) oder nach ärztlicher Verordnung (A32), und dem Ein-
halten der WZW-Kriterien mehrmals am Tag anzuwenden.
Damit soll mehr Klarheit herrschen, wenn CTG-Kontrollen aus unterschiedlichen medizinischen Gründen auch mehrmals pro Tag erfolgen und folglich auch abgerechnet werden können müssen.
Das bereits im letzten Tarif-News aufgeschaltete Dokument aller bisher erstellten Interpretationen wird somit mit diesem Thema ergänzt und hier aufgeschaltet. Ebenfalls findet man immer das aktuellste Dokument im Intranet unter Tarif-News.
220427_TSK_Hebammen_Interpretationen_final_de
220427_TSK_Hebammen_Interpretationen_final_fr
220427_TSK_Hebammen_Interpretationen_final_it