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Umstellungsprozess der Fakturierung von ambulanten Hebammenleistungen hat begonnen

Seit dem 21. September können nun Fakturen mit Behandlungsdatum ab dem 1. September von ambulanten Hebammenleistungen gemäss neuem Tarifstrukturvertrag bei den Versicherern eingereicht werden. Fragen von Tarifpartnerinnen und Tarifpartnern sowie Verbandsmitgliedern werden laufend aufgenommen und je nach Wichtigkeit ebenfalls im Dokument «Erläuterungen zum Einzelleistungstarifvertrag für ambulante Hebammenleistungen» beantwortet. Dieses ist in der jeweiligen aktuellen Fassung im Intranet unter Verband abgelegt.

Andrea Weber-Käser, Geschäftsführerin SHV

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