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30.06.2020
Update SHV-Grobkonzept zu Schutzmassnahmen für hebammengeleitete Einrichtungen
Nachdem die Rechtsabteilung des Bundesamtes für Gesundheit Anfang Mai die Präzisierung betreffend Gruppenkursen und Fünf-Personen-Regel zugunsten der Hebamme nachgeliefert hat, konnte das Schutzkonzept SHV dementsprechend adaptiert werden. Das Schutzkonzept wird gemäss den bundesrätlichen Massnahmen resp. entsprechend den Erläuterungen zu den verkündeten Massnahmen jeweils angepasst und ist in drei Sprachen auf der SHV-Website aufgeschaltet. Es steht ebenfalls eine Vorlage zur Erstellung eines persönlichen Schutzkonzeptes zum Download zur Verfügung.
Andrea Weber-Käser, Geschäftsführerin SHV