Anlässlich der letzten Verbandsnews vom 8. November 2024 hat der SHV berichtet, dass der Antrag um erneute Genehmigung des seit Juli 2020 bundesrätlich genehmigten Einzelleistungs-Tarifstrukturvertrages für ambulante Hebammenleistungen seitens Bundesamtes für Gesundheit (BAG) abgelehnt wurde.
Der Verband hat umgehend reagiert und reichte zusammen mit den Versicherer-Verbänden einen Verlängerungsantrag ein, damit der aktuell gültige Einzelleistungs-Tarifstrukturvertrag auch über das befristete Datum vom 31. Dezember weiterhin gültig bleibt. Die Antwort des Bundesrates steht noch aus. Da der Vorschlag zu einer weiteren befristeten Verlängerung aber vom BAG an die Tarifpartner gemacht wurde, kann man auf eine positive Antwort hoffen. Die Frage wird bleiben, ob die Verlängerung per Ende 2025 oder per Ende 2026 dauern wird. Der SHV hat sich für eine Verlängerung bis Ende 2026 stark gemacht.
Am 13. November fand ein Gespräch zwischen den Tarifpartnern (Santésuisse, curafutura, IGGH®, SHV) und dem BAG statt.
Die gute Nachricht: Der SHV muss kein neues und vor allem kein vollständig datenbasiertes Kostenmodell einreichen. Das BAG ist mit dem gemeinsam erarbeiteten Argumentarium der Kostenfolgeberechnungen seit Vertragswechsel nicht einverstanden und möchte eine Überprüfung der Materialpauschalen und der Wegentschädigung. Weiter müssen die Tarifpartner interne Zahlen zur Infrastrukturpauschale speziell für Nicht-Listen-Geburtshäuser (Geburtshäuser ausserhalb einer kantonalen Spitalliste) einsenden, damit man die Höhe von CHF 700.- auch für diese Leistungserbinger*innernkategorie besser nachvollziehen kann.
Zusätzlich zu all diesen Arbeiten müssen die Tarifpartner (analog allen Berufsverbänden im Gesundheitswesen, die via Grundversicherung Leistungen abrechnen) ein Konzept für ein jährliches Kostenmonitoring einreichen. Dieses Konzept muss bis Juni 2025 eingereicht sein.
