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04.03.2021
Vernehmlassungsantwort des SHV zu Änderungen der KVV und KLV
Der SHV nahm zum Vernehmlassungsverfahren «Änderung der KVV und KLV; Erlass der Register- und Höchstzahlenverordnung (Ausführungsrecht zur Zulassungsvorlage)» Stellung. Dabei macht er sich stark für die Aufnahme der Rolle der Advanced Practice in die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und für die Erstellung eines neuen Registers aller ambulanter Leistungserbringer*innen, kontrolliert durch das Bundesamt für Gesundheit. Er macht auch einen Vorschlag zur Verbesserung des Art. 15 (Stillberatung) der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und spricht sich für die bundesrätlichen Qualitätsmassnahmen für alle ambulanten Leistungserbringer aus.
Andrea Weber-Käser, Geschäftsführerin SHV;
Barbara Stocker Kalberer, Präsidentin SHV