Der zur Revision stehende Artikel 29 KVG «Mutterschaft» hat eine weitere Hürde genommen: Im Rahmen der Differenzbereinigung zwischen den Räten kam dieser im Rahmen des laufenden Geschäftes« Kostendämpfende Massnahmen – Paket 2» am 15.08.2024 anlässlich der Sitzung der vorberatenden Gesundheitskommission des Nationalrates erneut zur Diskussion (SGK-N). Im Zentrum stand der Gesetzesvorschlag von der Verwaltung (BAG). Der SHV wurde vorab konsultiert und konnte sich anlässlich einer Sitzung Ende Juli dazu äussern und seine Meinung abgeben. Es ging um die Verordnungskompetenz rund um die angewendeten Arzneimittel, Analysen bei Mutter und Kind und die vertraglich vereinbarten MiGeL-Produkte, die in Zukunft durch Hebammen verordnet werden sollen. Gleichzeitig soll endlich für alle von Hebammen durchgeführten Leistungen in diesen Bereichen die Kostenbefreiung für die Schwangere/Gebärende oder Wöchnerin gewährleistet sein.
Zusätzlich wird in Zukunft unterschieden, ob das Kind, das mit der Mutter im Wochenbett betreut wird, krank oder gesund ist. Dabei war zentral, dass im Gesetzesartikel nicht der Begriff «Neugeborenes» verankert wird, sondern «Kind», damit die Hebamme, wie bereits heute ihre Leistungen unabhängig einer Krankheitsdiagnose (sei es auch nur Fieber!) bis zum 56. Tag nach der Geburt erbringen kann. Die Verbände der Praxispädiater:innen haben sich dafür eingesetzt, dass der Begriff «Neugeborenes» im Kontext mit kranken Kindern im Gesetzestext verankert werden soll, somit wäre eine Wochenbettbetreuung durch Hebammen ab Woche 5 nach der Geburt für Eltern mit einem kranken Kind (auch nur mit Fieber!) nicht mehr möglich gewesen. Der SHV hat sich stark gemacht und mittels vielen Gesprächen und Mails erklärt, dass diese Kompetenzbeschneidung der Hebamme bereits auf Ebene KVG nicht zielführend ist. Wer soll denn diese Hebammenarbeit übernehmen? Die Praxispädiater:innen selber? Die Mütter- und Väterberater:innen?
Die Mehrheit der Gesundheitskomission des Nationalrates ist dem Antrag des BAG mit Unterstützung des SHV gefolgt, (Gott sei Dank!) damit ist der Weg nun frei für die parlamentarische Debatte in der Herbst- oder Wintersession 2024. Eine wichtige Hürde ist geschafft!
Zur Medienmitteilung der SGK-N vom 16.08.2024
Was ist bis heute passiert? Hier zum Nachlesen!
