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21.10.2020
Weiterbildungspflicht für frei praktizierende Hebammen mit eigener ZSR-Nummer
Jede frei praktizierende Hebamme, die im Besitze einer ZSR-Nummer ist, unterliegt automatisch der Weiterbildungspflicht des SHV (Statuten des SHV, Art. 37, https://www.hebamme.ch/wp-content/uploads/2019/06/Statuten_deutsch_22.5.2019.pdf). Ausschlaggebend ist der Besitz der ZSR-Nummer und nicht die Intensität der Nutzung. Sobald die frei praktizierende Tätigkeit aufgeben wird, muss die ZSR-Nummer bei der SASIS AG sistiert und eine Kopie der Sistierung an info@hebamme.ch gesendet werden.
Die Weiterbildungspflicht für angestellte Hebammen, die bei einer Organisation der Hebammen (OdH) angestellt sind, ist im Faktenblatt für OdH geregelt, das im Intranet des SHV zu finden ist.