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Advanced Practice Pflege: eine Registrierung ist neu möglich

Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten Advanced Practice Pflege (Advanced Practice nursery, APN) erlangen in der Schweiz in der interprofessionellen Gesundheitsversorgung immer mehr Wichtigkeit. Bislang arbeiteten sie ohne reglementierten Rahmen. Dank der mehrjährigen Vorarbeit des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, der Organisation Swiss Nurse Leaders, des Schweizerischen Vereins für Pflegewissenschaften, der Interessengruppe Swiss Advanced Nursing Practice und der Stiftung Lindenhof, Bern konnte der «Verein APN-CH: Organisation der Reglementierung» gegründet werden. Seit 16. März können sich Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN registrieren, bei Erfüllung der Kriterien den markenrechtlich geschützten Titel «Pflegeexpertin / Pflegeexperte APN-CH» tragen. Der Registrierungsprozess läuft über die Plattform e-log. Mit einer Registrierung bestätigt eine Pflegeexpertin APN, dass sie über die notwendigen Bildungsabschlüsse, die notwendigen Fähigkeiten sowie die Voraussetzungen verfügt, ihre Tätigkeit auszuüben und die Patientensicherheit zu gewährleisten. Alle fünf Jahre muss die Registrierung erneuert werden. Die Anforderungen für die Re-Registrierung sind ein Nachweis von kontinuierlicher Weiterbildung und der Nachweis der beruflichen Tätigkeit als Pflegeexpertin/Pflegeexperte APN-CH. Die registrierten Personen werden bei Einverständnis in einem öffentlichen Register auf der Website des Vereins APN-CH aufgeführt. Für Hebammen oder für Angehörige anderer Berufe des Gesundheitswesens ist eine solche Registrierung noch nicht möglich.

Quelle: Info APN vom 15. März.

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