Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking werden in Zukunft besser geschützt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli entsprechende Änderungen im Zivil- und Strafrecht auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Am 14. Dezember 2018 hatte das Parlament entschieden, gewaltbetroffene Personen mit Massnahmen im Zivil- und Strafrecht besser zu schützen. So werden dem Opfer, welches das Zivilgericht wegen Gewalt, Drohungen oder Stalking anruft, keine Gerichtskosten mehr auferlegt. Zudem teilt das Gericht seinen Entscheid über Schutzmassnahmen künftig der kantonalen Kriseninterventionsstelle, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sowie weiteren Behörden und Dritten mit. Dies verhindert Schutzlücken und verbessert die Zusammenarbeit zwischen den involvierten Behörden.
Opfer sollen nicht mehr die ganze Verantwortung des Entscheides über eine Sistierung und Einstellung eines Strafverfahrens tragen müssen. Verantwortlich dafür ist neu die Strafbehörde, die neben der Erklärung des Opfers auch weitere Umstände berücksichtigt.