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Bundesrat genehmigt aktualisierte Tarifstruktur SwissDRG

Ab dem 1. Januar 2019 gilt die aktualisierte Tarifstruktur SwissDRG. Darin wird festgelegt, wie die stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler und Geburtshäuser im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) entschädigt werden. Im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Anzahl der Fallgruppen mit der neuen Version 8.0 im Jahr 2019 insgesamt stabil. Erneut erhöht hat sich die Anzahl der Zusatzentgelte. Mit diesen werden gewisse spezielle und kostenintensive Leistungen vergütet, welche die Spitäler erbringen. Der Bundesrat hat die aktualisierte Tarifstruktur SwissDRG an seiner Sitzung Ende November 2018 genehmigt.

Das System Diagnosis Related Groups (Fallgruppensystem, DRG) für den akutsomatischen Bereich wurde im Jahr 2012 eingeführt. Dabei werden Behandlungsfälle zu Gruppen zusammengefasst (z. B. Blinddarmoperationen von Kindern), die hinsichtlich medizinischer und ökonomischer Kriterien möglichst homogen sind. Jede Hospitalisierung wird aufgrund der Diagnose und der Behandlung einer solchen Fallgruppe (DRG) zugeordnet. Diese Fallgruppen sind schweizweit identisch. Für jede wird ein sogenanntes Kostengewicht errechnet, das die Schwere eines Falles abbildet. Multipliziert man das Kostengewicht mit dem verhandelten Basispreis, ergibt sich daraus die leistungsbezogene Fallpauschale. Der Basispreis ist eine Art Durchschnittswert für stationäre Behandlungen in einem bestimmten Spital; seine Höhe variiert je nach Spital.
Quelle: Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit von 30. November 2018

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