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Bundesrat genehmigt Tarifvertrag für Hebammen

Die Wegentschädigungen für Hebammen und die Pauschalen für das Verbrauchsmaterial werden erhöht. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Tarifvertrag zwischen den Krankenversicherern, dem Schweizerischen Hebammenverband und den Geburtshäusern an seiner Sitzung vom 1. Juli genehmigt.

Der bisher gültige Tarifvertrag stammt aus dem Jahr 1996. Da die Pauschalen für das Verbrauchsmaterial und die Wegentschädigungen die aktuell anfallenden Kosten nicht mehr sachgerecht abbilden, wurden sie deutlich erhöht. Des Weiteren wurde die Infrastrukturpauschale für ambulante Geburten im Geburtshaus neu in die Tarifstruktur aufgenommen.

Der Tarifvertrag wurde zwischen den Krankenversichererverbänden santésuisse und curafutura sowie dem Schweizerischen Hebammenverband und der Interessengemeinschaft der Geburtshäuser der Schweiz abgeschlossen. Der Bundesrat schätzt die Mehrkosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf 12 bis 20 Mio. CHF pro Jahr. Er hat den Vertrag bis zum 30. Juni 2024 befristet. Die Tarifpartner sind aufgefordert, die angepasste Wegentschädigung und die angepassten Pauschalen des Verbrauchsmaterials zu überprüfen und aufzuzeigen, ob sich diese im Rahmen der geschätzten Mehrkosten bewegen.

Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 1. Juli

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