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Bundesrat setzt Massnahmen zur Dämpfung des Kostenwachstums in Kraft

Die ersten Massnahmen zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sind am 1. Januar in Kraft getreten. Künftig werden alle Versicherten eine Rechnungskopie erhalten, im ambulanten Bereich wird eine nationale Tariforganisation ins Leben gerufen und bei Sanktionen eine maximale Bussenhöhe festgesetzt. Die Massnahmen gehören zum ersten Kostendämpfungspaket und sind damit Teil des Kostendämpfungsprogramms des Bundesrats. Es hat zum Ziel, den Kostenanstieg in der OKP und den Prämienanstieg zu bremsen. Die Rechnungskontrolle durch die Patientinnen und Patienten soll verbessert werden. Bisher erhielten sie insbesondere von Spitälern nicht systematisch eine Kopie ihrer Rechnung und konnten diese nicht kontrollieren. Künftig sind alle Leistungserbringer gesetzlich verpflichtet, der versicherten Person unaufgefordert eine Kopie der Rechnung zu übermitteln, die an den Versicherer geht. Die Übermittlung der Rechnung an die versicherte Person kann auch elektronisch erfolgen. Wird dies nicht eingehalten, können Sanktionen wie zum Beispiel Bussen verhängt werden.

Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 3. Dezember 2021

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