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Bundesrat will Zugang zu Arzneimitteln vereinfachen

An seiner Sitzung Mitte September hat der Bundesrat mehrere Bestimmungen verabschiedet, um das revidierte Heilmittelgesetz ab 1. Januar 2019 umzusetzen. Ab diesem Zeitpunkt werden die Voraussetzungen für die Abgabe von Arzneimitteln gelockert. Das vereinfacht die Selbstmedikation, also die Verwendung von Arzneimitteln ohne ärztliche Verschreibung. So können Drogerien und Apotheken gewisse Arzneimittel, die rezeptfrei, aber unter Beratung durch Fachpersonen erhältlich sind, einfacher abgeben und damit ihre Kompetenzen vermehrt nutzen. Ausserdem können die Apotheken bestimmte Arzneimittel in eigener Verantwortung abgeben, die bisher nur gegen Verschreibung erhältlich waren.

Vorgesehen ist auch eine Verbesserung der Transparenz und der Überwachung des Arzneimittelmarkts. Die Anforderungen an die Pharmakovigilanz, d. h. an das Monitoring von unerwünschten Arzneimittelwirkungen, werden verschärft, damit mehr Informationen zu den wahrscheinlichen oder bereits identifizierten Risiken von Arzneimitteln vorliegen.

Quelle: Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit vom 21. September

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