An der Medienkonferenz Anfang August in Bern bestätigte Patrick Mathys, Leiter Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit beim Bundesamt für Gesundheit (BAG): «Wir nehmen schwangere Frauen auf die Liste der besonders gefährdeten Personen auf.» Die Wahrscheinlichkeit eines schweren Krankheitsverlaufs bei COVID-19 sei bei ihnen im Vergleich zu gleichaltrigen Frauen leicht erhöht. Das BAG habe sich aufgrund der Stellungnahme der gynécologie suisse SGGG zu dem Schritt entschieden. Virginie Masserey, Leiterin Sektion Infektionskontrolle beim BAG, erklärte, dass schwangere Frauen laut neuester Studien ein 1,5 bis 5 Mal höheres Risiko hätten, intensivmedizinisch behandelt werden zu müssen. Die Forschungserkenntnisse und Datenlage unterschieden sich aber stark. Ein Risiko für das ungeborene Kind lasse sich ebenfalls nicht ausschliessen.
Das BAG hatte den Schweizerischen Hebammenverband (SHV) ebenfalls gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Die Grundlage dazu bildeten ein Expertenbrief und eine Patientinneninformation der gynécologie suisse SGGG.
Der SHV hat zudem folgende Frage an das Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) gestellt: Haben Schwangere, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, z. B. als Hebamme aber auch in anderen Branchen, Anspruch auf Erwerbsersatz aus der Ausgleichskasse, wenn sie wegen ihrem Tätigkeitsfeld und aufgrund der Zugehörigkeit zur Risikogruppe arbeitsunfähig geschrieben werden? Das BSV antwortete: «Nein, weiterhin kein Anspruch auf Corona-Erwerbsausfall besteht für Selbstständigerwerbende, die einen Erwerbsausfall erleiden, der auf die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe zurückzuführen ist. Wenn eine Person arbeitsunfähig geschrieben wird, könnte der Erwerbsausfall durch eine allfällige Krankentaggeldversicherung gedeckt werden.»
Quelle: ergänzte News vom Schweizer Radio und Fernsehen vom 5. August
Expertenbrief und Patientinneninformation der gynécologie suisse SGGG