Eine verbesserte Datenerhebung, eine Umsetzungsstrategie für die Kinderrechte, die Inklusion von Kindern mit einer Behinderung, der Schutz von geflüchteten Kindern oder die Bekämpfung von Kinderarmut – die Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz ist nicht selbstverständlich. Der Ausschuss der «United Nations» (UN) für die Rechte des Kindes hat Ende September seine Empfehlungen an die Schweiz veröffentlicht. Sie zeigen auf, wo die Schweiz bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention kritische Lücken aufweist. Der Ausschuss wiederholt zum zweiten Mal seine Empfehlung, die Prävention von Gewalt gegen Kinder zu stärken und Fachpersonen entsprechend zu schulen. Weiter mahnt der UN-Ausschuss, die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereit zu stellen, um Lücken in der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu schliessen. Kritisch zeigt sich der UN-Ausschuss zudem beim Zugang von Kindern mit einer Behinderung zur inklusiven Bildung und forderte klare Vorgaben für die Kantone in diesem Bereich. Auch der Zugang von geflüchteten Kindern zu regulären Bildungsangeboten sowie Unterbringungsstandards und Betreuungsangebote sind Gegenstand der Empfehlungen. Bereits zum dritten Mal wiederholt der Ausschuss die Empfehlung, Körperstrafen in der Erziehung explizit zu verbieten. Die Schweiz kennt bis anhin – im Gegensatz zu vielen europäischen Nachbarstaaten – kein explizites Verbot von Gewalt in der Familie.
Quelle: News des Netzwerks Kinderrechte Schweiz vom 30. September